AGBs

Bestellungen bzw. Abonnementsaufträge richten sich ausschließlich nach den Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen

1. Bestellungen

Bestellungen werden vom Verlag entweder durch Rechnung oder Benachrichtigung bestätigt. Durch Annahme von Lieferungen erklärt sich der Kunde mit unseren Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Gegenbedingungen können vom Verlag nicht akzeptiert werden. Das gilt auch, wenn der Verlag nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Lieferungen

Bücher, Zeitschriften und andere Produkte des Verlages werden im Regelfall auf verbindlicher Grundlage auf Rechnung und Risiko des Kunden ab Versandort geliefert. Der Verlag behält sich Lieferung gegen Vorkasse vor. Die Liefertermine von Neuveröffentlichungen und Neuauflagen können nicht in allen Fällen verbindlich zugesagt werden.

3. Transportrisiko

Alle Sendungen gehen vom Augenblick der Absendung an auf Gefahr des Bestellers, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höhere Gewalt beruhen. Ersatz für verlorengegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag nicht geleistet. Der Besteller bzw. der Empfänger muss daher zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition oder Bahn gegebenen Fristen bei diesen Stellen den Schadensfall melden.

4.Gewährleistung, Untersuchungspflichten

Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass er die Sendung nach Übergabe überprüft und dem Verlag Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen dem Verlag unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden. Gewährleistungspflichtige Mängel wird der Verlag nach eigener Wahl durch für den Besteller kostenlose Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung beseitigen. Verweigert der Verlag die Erfüllung des Vertrags ernsthaft und endgültig oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Besteller unzumutbar oder hat der Verlag nach § 439 Abs. 3 BGB wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür verweigert, so kann der Besteller nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für die Sendung beträgt 24 Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Besteller.

5. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Regeln unbegrenzt auf Schadensersatz, soweit nicht der nachfolgende Satz etwas anderes vorsieht. Ausnahmsweise haftet der Verlag a) der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; im übrigen b) gar nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung. Der Besteller ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

6. Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verlages bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen aus vorausgegangenen und künftigen Lieferungen. Im Falle der Weiterveräußerung tritt die entstehende Forderung an die Stelle der Ware; sie ist im voraus an den Verlag zur Sicherung seiner Forderung abgetreten. Der Verlag nimmt diese Abtretung an. Nimmt der Händler aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderungen in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw., wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird, der mit der Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schluss-Saldo als abgetreten. Auch diese Abtretung nimmt der Verlag hiermit an. Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderungen des Verlages. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verlag Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen.

7. Preise

Der Händler bzw. der Empfänger der Sendung verpflichtet sich, alle vom Verlag getroffenen Preisfestsetzungen für preisgebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten. Die Zeitschriften des Kaden-Verlages unterliegen nicht der Preisbindung. Für sie sind unverbindlich empfohlene Preise angegeben. Die auf der Rechnung angegebenen Preise sind verbindlich. Post- und Bearbeitungsgebühren werden zusätzlich berechnet. Hat der Verlag vor Auftragseingang Preisänderungen bekanntgegeben, gelten die neuen Preise.

8. Zahlung

Zahlungen sind bei Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen in fremden Währungen werden unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses entgegengenommen. Ein Barzahlungsrabatt wird nicht gewährt. Schecks werden zahlungshalber erst dann entgegengenommen, wenn sie eingelöst worden sind. Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Kunden zu zahlen.

9. Zahlungsverzug

Im Fall des Verzuges sind die gesamten Forderungen des Verlages sofort fällig, der Verlag kann auf die Gesamtforderung ab Verzugseintritt Verzugszinsen in banküblicher Höhe berechnen. Der Verlag ist berechtigt, einen säumigen Kunden von der Weiterbelieferung auszuschließen und aus sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen bestehende Geschäftsbeziehungen zu lösen.

10. Rückgaberecht

Ohne schriftliches Einverständnis des Verlages werden keine Rücksendungen akzeptiert. Anträge auf Annahme von Rücksendungen sind unter Angabe unserer Rechnungsnummer, des Rechnungsdatums und der ISBN an unsere Heidelberger Anschrift zu senden. Rücksendungen sind an den Verlag nach Heidelberg zu richten. Der Kunde trägt sämtliche Kosten und das Risiko der Rücksendung. Bei Rücksendungen muss sich der Verlag eine angemessene Bearbeitungsgebühr vorbehalten. Nicht genehmigte Rücksendungen gehen unfrei zurück. Der Verlag behält sich vor, für Bücher, die in unverkäuflichem Zustand oder nach Ablauf der vereinbarten Rückgabefrist eingehen, niedrigere Gutschriften zu erteilen. Ein Rückgaberecht besteht nur bei Büchern; ausgenommen sind Bücher mit DVD/CD. Zeitschriften können nicht gegen Gutschrift zurückgegeben werden.

11. Lieferadressen

Mit der Bestellung von Zeitschriften verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag bei Auftragserteilung Namen und Anschrift des Endkunden mitzuteilen. Der Verlag verpflichtet sich, diese Angaben unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften nur für verlagsinterne Zwecke zu verwenden.

12. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers / Bestellers ist Heidelberg. Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Hauptsitz des Verlages zuständige Amtsgericht Heidelberg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Direktverkauf an Privatpersonen

Geltungsbereich

Kunden im Sinne dieser AGB sind Privatpersonen (Letztabnehmer gemäß Buchpreisbindungsgesetz). Die Ausführungen von Aufträgen, Lieferungen und sonstigen Leistungen des Verlages erfolgen ausschließlich nach Maßgabe der folgenden Allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen, welche der Kunde durch die Erteilung des Auftrages oder die Entgegennahme der Lieferung anerkennt. Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen erkennt der Verlag nicht an, es sei denn, sie werden vom Verlag schriftlich bestätigt.

Vertragsabschluss

Der Kaufvertrag über den oder die vom Kunden ausgewählten Artikel wird geschlossen, wenn der Verlag die Bestellung durch die Mitteilung über die Auslieferung bzw. Lieferung der Ware annimmt. Die Bestätigung des Eingangs der Bestellung bewirkt noch keinen Vertragsschluss.

Widerrufsrecht

Kunden können die Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang zurücksenden. Statt einer Rücksendung kann der Vertrag auch schriftlich widerrufen werden. Verschuldet der Kunde allerdings die Verschlechterung, den Untergang der Ware oder ist er aus sonstigen Gründen dafür verantwortlich, dass die Ware nicht zurückgesandt werden kann, so hat er die Wertminderung bzw. den Wert der erhaltenen Waren zu ersetzen. Darüber hinaus hat der Kunde die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die Bestellung einen Betrag von 40,-- € nicht übersteigt. Dies gilt allerdings dann nicht, wenn die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Das Recht zum Widerruf besteht dann nicht, wenn Audio- oder Videoaufzeichnungen oder Software geliefert wurden, sofern diese Produkte vom Kunden entsiegelt wurden.<br/> Ebenso besteht kein Widerrufsrecht im Zusammenhang mit der Lieferung von Zeitungen und Zeitschriften. Der Widerruf ist zu richten an: Dr. Reinhard Kaden Verlag GmbH & Co. KG, Ringstraße 19b, 69115 Heidelberg.

Lieferbedingungen

Zeitschriften und andere Produkte des Verlages werden auf Rechnung des Kunden ab Versandort geliefert. Post-, Verpackungs- und Bearbeitungskosten werden zusätzlich berechnet. Der Verlag behält sich Lieferung gegen Vorkasse vor. Leistungsort ist unser Auslieferungslager bzw. Verlag. Die Angaben über die Lieferfrist sind unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin verbindlich zugesagt wurde.Der Verlag ist zur Teillieferung berechtigt.

Gewährleistung

Wenn die an den Kunden gelieferte Ware gewährleistungspflichtige Mängel aufweist, kann der Kunde als Käufer wahlweise Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung verlangen. Verweigert der Verlag die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und endgültig oder schlug die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Kunden unzumutbar oder hat der Verlag sie nach § 439 Abs. 3 BGB wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür verweigert, so kann der Kunde nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz statt der Leistung (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch hinsichtlich der gelieferten Ware beträgt 2 Jahre seit dem Zeitpunkt der Ablieferung der Ware.

Haftung

Der Verlag haftet unbegrenzt auf Schadensersatz für schuldhaft verursachte Schäden für Leib, Leben und Gesundheit, für Schäden, die in vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Weise von ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen verursacht werden, soweit er eine Garantie für eine besondere Beschaffenheit der Ware, die Fähigkeit sie zu beschaffen oder eine sonstige Garantie übernommen haben - für Schäden, die aus der Nichterfüllung einer solchen Garantie entstehen, sowie nach den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes oder etwaiger anderer zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verlag der Höhe nach beschränkt auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden, der in der Regel den Kaufpreis der bestellten Ware nicht überschreitet. Darüber hinaus haftet er nicht. Die obigen Regelungen finden Anwendung auf alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

Zahlungsbedingungen

Der Kaufpreis ist mit Erhalt der Ware fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen in fremder Währung werden unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses entgegengenommen. Der Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde mit der Zahlung in Verzug kommt. Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug, ist der Verlag zur Berechnung von Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechtigt, soweit kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.<br/> Auch ohne Mahnung kommt der Kunde in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlt. Hierauf wird der Kunde in der Rechnung gesondert hingewiesen.

Eigentumsvorbehalt

Unsere Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. § 455 BGB. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verlages bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen aus vorausgegangenen und künftigen Lieferungen. Im Falle der Weiterveräußerung tritt die entstehende Forderung an die Stelle der Ware; sie ist im voraus an den Verlag zur Sicherung seiner Forderung abgetreten. Der Verlag nimmt diese Abtretung an.<br/> Nimmt der Käufer aus einer Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehende Forderungen in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweilige anerkannte periodische Saldo bzw. wenn dieser seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird, der mit der Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehende Schlusssaldo als abgetreten. Auch diese Abtretung nimmt der Verlag hiermit an.<br/> Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderungen des Verlages. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verlag Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen.

Datenschutz

Die bei Aufnahme oder im späteren Verlauf der Geschäftsbeziehungen vom Kunden angegebenen personenbezogenen Daten werden vom Verlag zur Erfüllung unserer Geschäftszwecke unter Beachtung der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verarbeitet, insbesondere gespeichert.<br/> Der Kunde hat jederzeit das Recht auf Löschung bzw. Berichtigung seiner persönlichen Daten. Die persönlichen Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Um die Bestellungen schnellstmöglich bearbeiten und ausführen zu können, benötigt der Verlag folgende Daten: den vollständigen Namen, die E-Mail-Adresse, die Telefonnummer, die Lieferadresse und bei Lastschrifteinzug die Bankleitzahl und Kontonummer.<br/> Die E-Mail-Adresse und Telefonnummer wird benötigt, um den Kunden über den Bestellstatus auf dem Laufenden zu halten und bei Versandproblemen kontaktieren zu können. Wünscht der Kunde die Löschung oder Änderung seiner persönlichen Daten, möchte er dies dem Verlag bitte schriftlich mitteilen.

Sonstiges

Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, auch wenn der Kunde aus dem Ausland bestellt oder in das Ausland geliefert wird. Wenn der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, ist Heidelberg Gerichtsstand für alle Ansprüche mit der Bestellung. Der Verlag ist berechtigt, auch an dem allgemeinen Gerichtsstand zu klagen. Für den Fall der gerichtlichen Auseinandersetzung lautet die ladungsfähige Anschrift: Dr. Reinhard Kaden Verlag GmbH & Co. KG, Ringstraße 19b, 69115 Heidelberg.<br/> Das Recht zur Aufrechnung oder Minderung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder wir diese schriftlich anerkannt haben. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde nur befugt, soweit die Ansprüche aus dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen.<br/> Sollte eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Handel

1. Bestellungen

Bestellungen werden vom Verlag durch Erteilung der Rechnung oder Auftragsbestätigung angenommen. Durch Annahme von Lieferungen erklärt sich der Käufer mit den Liefer- und Zahlungsbedingungen einverstanden. Gegenbedingungen können vom Verlag nicht akzeptiert werden. Das gilt auch, wenn der Verlag nicht ausdrücklich widerspricht. Bestellungsannahme erfolgt auch durch Absendung der Lieferung.

2. Lieferung

Bücher, Zeitschriften und andere Produkte des Verlages werden nur in fester Rechnung und auf Kosten und Gefahr des Käufers ab dem vom Verlag bestimmten Versandort geliefert. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung des Verlages. Der Verlag behält sich Lieferung gegen Vorkasse vor. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie vom Verlag schriftlich bestätigt worden sind.

3. Transportrisiko

Alle Sendungen gehen vom Augenblick der Absendung an auf Gefahr des Käufers, auch wenn Untergang und Verschlechterung auf Zufall oder höhere Gewalt beruhen. Ersatz für verloren gegangene oder auf dem Transport beschädigte Sendungen wird durch den Verlag nicht geleistet. Der Käufer muss daher zur Wahrung seiner Belange innerhalb der von Postanstalt, Spedition oder Bahn gegebenen Fristen bei diesen Stellen den Schadensfall melden.

4. Beschaffenheitsvereinbarung ohne Garantieübernahme

4.1. Der Verlag gewährleistet, dass der Liefergegenstand bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit aufweist; sie bemisst sich ausschließlich nach den zwischen den Parteien getroffenen konkreten Vereinbarungen über die Eigenschaften, Merkmale und Leistungscharakteristika der Ware.

4.2. Es ist nicht die Absicht des Verlages, und der Vertrag zwischen den Parteien ist nicht darauf angelegt, gegenüber dem Käufer eine über die Beschaffenheitsvereinbarung nach Ziffer 4.1. hinausgehende Einstandspflicht (Garantie) für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu übernehmen.

4.3. Entsprechend Ziffer 4.2. sind Angaben in Katalogen, Preislisten und sonstiges dem Käufer von Kaden Verlag überlassenes Informationsmaterial keinesfalls als derartige Garantien für eine besondere Beschaffenheit des Liefergegenstandes zu verstehen.

5. Gewährleistung, Untersuchungspflicht

5.1. Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass er den Liefergegenstand nach Übergabe überprüft und Verlag Mängel unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Übergabe, schriftlich mitteilt; verborgene Mängel müssen dem Verlag unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitgeteilt werden.

5.2. Mängel eines Teils der gelieferten Liefergegenstände berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Für den Anspruch des Auftraggebers auf Schadensersatz statt der ganzen Leistung gilt Entsprechendes.

5.3. Gewährleistungspflichtige Mängel wird der Verlag nach eigener Wahl durch für den Käufer kostenlose Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung eines mangelfreien Teiles oder des ganzen Liefergegenstandes beseitigen.

5.4. Verweigert der Verlag die Erfüllung des Vertrages ernsthaft und endgültig oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung fehl, ist sie dem Käufer unzumutbar oder hat der Verlag sie nach § 439 Abs. 3 BGB wegen unverhältnismäßiger Kosten dafür verweigert, so kann der Käufer nach seiner Wahl entsprechend den gesetzlichen Regelungen vom Vertrag zurücktreten, den Kaufpreis mindern oder Schadensersatz (bzw. ggf. Ersatz seiner Aufwendungen) verlangen.

5.5. Die Verjährungsfrist für den Gewährleistungsanspruch für den Liefergegenstand beträgt 12 Monate seit dem Zeitpunkt der Ablieferung beim Käufer.

6. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung

6.1. Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Regeln unbegrenzt auf Schadensersatz, soweit nicht Ziffer 6.2. etwas anderes vorsieht.

6.2. Ausnahmsweise haftet der Verlag a) der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis; im übrigen b) gar nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

6.3. Dies gilt für alle Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch für die Haftung wegen unerlaubter Handlung.

6.4. Der Käufer ist verpflichtet, angemessene Maßnahmen zur Schadensabwehr und -minderung zu treffen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Lieferungen des Verlages erfolgen unter Eigentumsvorbehalt gem. §455 BGB. Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung aller bestehenden Haupt- und Nebenforderungen auf vorangegangenen und künftigen Lieferungen Eigentum des Verlages.

7.2. Im Falle der Weiterveräußerung hat sich der Käufer das ihm zustehende bedingte Eigentum an der Ware seinen Abnehmern gegenüber vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben.

7.3. Alle Forderungen des Käufers aus Weiterverkauf der Vorbehaltsware tritt der Käufer hiermit schon jetzt an den Verlag zur Sicherheit ab. Der Verlag nimmt diese Abtretung an.

7.4. Nimmt der Käufer die aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen in ein mit einem Dritten bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so gilt nach erfolgter Saldierung der einzelnen Kontokorrentforderungen der jeweils anerkannte periodische Saldo als an den Verlag abgetreten. Das gleiche gilt bezüglich des mit Beendigung des Kontokorrentverhältnisses entstehenden Schlusssaldos, wenn der periodische Saldo seinerseits in das Kontokorrent eingestellt wird. Auch diese Abtretung nimmt der Verlag hiermit an. Werden Forderungen des Verlages in ein mit dem Käufer bestehendes Kontokorrentverhältnis aufgenommen, so gilt der vereinbarte Eigentumsvorbehalt als Sicherung für die Saldoforderungen des Verlages. Der Käufer ist verpflichtet, dem Verlag Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware oder die Forderung aus Weiterverkauf unverzüglich mitzuteilen. Der Verlag ist berechtigt, die Abtretungen offenzulegen und Forderungen selbst einzuziehen. Nach voller Bezahlung aller Forderungen des Verlages aus der Geschäftsbeziehung geht das Eigentum an der Vorbehaltsware ohne weiteres auf den Käufer über.

8. Preise

8.1. Alle Bestellungen werden zu den Preisen ausgeführt, die bei Eingang der Bestellung im Verlag gültig sind.

8.2. Der Käufer verpflichtet sich, alle vom Verlag getroffenen Preisfestsetzungen für preisgebundene Verlagserzeugnisse einzuhalten. Zwischenhändler haben ihre Abnehmer entsprechend zu verpflichten. Bei Zuwiderhandlungen ist der Verlag berechtigt, die Weiterbelieferung einzustellen. Muss der Verlag bezweifeln, dass die festen Ladenpreise eingehalten werden, so ist er berechtigt, den Auftrag nicht anzunehmen und von einer Lieferung abzusehen.

8.3. Die Zeitschriften sowie die nicht deutschsprachigen Publikationen und die CD-Roms des Verlages unterliegen nicht der Preisbindung. Für sie sind unverbindlich empfohlene Preise angegeben. Die auf der Rechnung angegebenen Preise sind verbindlich. Hat der Verlag vor Auftragseingang Preisänderungen bekanntgegeben, gelten die neuen Preise.

8.4. Versandkosten werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

9. Zahlung

Zahlung ist bei Erhalt der Rechnung fällig, sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden. Zahlungen in fremden Währungen werden unter Berücksichtigung des aktuellen Wechselkurses entgegengenommen. Barzahlungsrabatt wird nicht gewährt. Schecks werden nur zahlungshalber entgegengenommen. Zahlung gilt erst nach vorbehaltloser Gutschrift des Scheckbetrages als erfolgt. Bankgebühren und Bankspesen sind direkt vom Käufer zu zahlen.

10. Zahlungsverzug

Im Falle des Verzuges sind die gesamten im Zeitpunkt des Eintritts des Verzuges noch offenen eventuellen weiteren Forderungen des Verlages sofort fällig. Der Verlag ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer mit der Zahlung in Verzug kommt. Der Verlag kann Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe auf die Gesamtforderung ab Eintritt des Verzuges berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt unberührt. Der Verlag ist berechtigt, einen säumigen Käufer von der Weiterbelieferung auszuschließen und aus sonstigen, für ihn wesentlichen Gründen bestehende Geschäftsverbindungen zu lösen.

11. Rückgaberecht

Ein Rückgaberecht besteht nur bei Büchern. Ohne schriftliches Einverständnis des Verlages werden keine Rücksendungen akzeptiert. Der Käufer trägt sämtliche Kosten und das Risiko der Rücksendung. Bei Rücksendungen behält sich der Verlag eine angemessene Bearbeitungsgebühr vor.

Remissionsbedingungen

Für eine reibungslose Abwicklung von Remissionswünschen sind folgende verbindliche Regelungen zu beachten:

Remissionen aus Festbezug bedürfen der vorherigen schriftlichen Anfrage beim Verlag unter Angabe der Rechnungsnummer und -datum, sowie der Genehmigung durch den Verlag. Die Genehmigung muss der Sendung beigelegt werden. Die Gutschrift erfolgt unter Abzug von 10% Bearbeitungsgebühr. Die Frist bei Festbezügen beträgt 6 Monate ab Rechnungsdatum.<br/> Remissionen aus RR-Bezügen bedürfen keiner schriftlichen Genehmigung. Die Frist bei RR-Bezügen beträgt 6 Monate ab Rechnungsdatum. Bei Angabe der Bezugsdaten (Rechnungsnummer und -datum) erfolgt die Gutschrift zum Bezugswert.<br/> Remissionen aus Partie-Bezügen sind generell nicht möglich.<br/> Generell gilt: Die Remittenden müssen sich in einem einwandfreien Zustand befinden. Bücher mit CD oder DVD müssen noch original einschweißt sein. Exemplare mit Beschädigungen oder Gebrauchsspuren können nicht oder nur noch mit 10% gutgeschrieben werden.

12. Lieferadressen

Mit der Bestellung von Zeitschriften verpflichtet sich der Kunde, dem Verlag bei Auftragserteilung Namen und Anschrift des Endkunden mitzuteilen. Der Verlag verpflichtet sich, diese Angaben unter Beachtung datenschutzrechtlicher Vorschriften nur für verlagsinterne Zwecke zu verwenden.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen des Käufers ist Heidelberg. Gerichtsstand für beide Teile ist das für den Hauptsitz des Verlages zuständige Amtsgericht bzw. Landgericht Heidelberg.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigenkunden

1. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln.

2. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrages ausdrücklich davon abhängig gemacht hat.

3. Die Annahme eines Anzeigen- oder Beilagenauftrages wird nur nach einheitlichen Grundsätzen wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form abgelehnt. Die Ablehnung wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

4. Der Verlag gewährleistet die drucktechnisch einwandfreie Wiedergabe der Anzeige. Dies bedingt, dass zu den gelieferten Druckdaten stand- und farbverbindliche Proofs oder vergleichbare Vorlagen an den Verlag geschickt werden, anhand derer der Verlag den korrekten Abdruck der Anzeige überprüfen kann. Ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen werden dem Auftraggeber unverzüglich zurückgesandt. Der Auftraggeber ist bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige zu einer Zahlungsminderung oder zu einem Ersatzanspruch berechtigt, es sei denn, dass durch die Mängel der Zweck der Anzeige unerheblich beeinträchtigt wurde: fehlerhaft gedruckte Kennziffern, leichte Schwankungen in Farben, typografische Abweichungen beeinträchtigen den Zweck der Anzeige nur unerheblich.

5. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden die üblichen Verzugszinsen sowie die Einziehungskosten berechnet: Der Verlag kann die Ausführung des Auftrages bis zur Zahlung zurückstellen. Bei Konkursen und Zwangsvergleichen entfällt jeglicher Nachlass.

6. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zurückzuvergüten.

7. Die Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Lieferungen bestellter Daten/Proofs hat der Auftraggeber zu bezahlen.

Zusätzliche Bedingungen des Verlages

a) Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. bei fernmündlich veranlassten Änderungen übernimmt der Verlag keine Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe.

b) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Heidelberg.

c) Der Anspruch auf rückwirkenden Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.

d) Beanstandungen aller Art sind innerhalb 30 Tagen nach Erhalt der Rechnung zu erheben.

Sidebar