EU einigt sich auf Gesetzesentwurf zum europaweiten Zugang zu Gesundheitsdaten

Auf Basis der Plattform MyHealth@EU soll jedes Land nationale Dienste für den Zugang zu den Gesundheitsdaten einrichten und es soll ein europäisches Format für den Austausch geben. Datenqualität, Sicherheit und Interoperabilität werden reguliert. Zudem sollen anonymisierte bzw. pseudonymisierte Gesundheitsdaten wie Gesundheitsakten, klinische Studien, Kostenerstattungen, genetische Daten sowie Informationen aus öffentlichen Gesundheitsregistern und zu Ausgaben und Finanzierung des Gesundheitswesens gemeinschaftlich zum Zwecke des öffentlichen Interesses, der Politikgestaltung und für Statistiken genutzt werden dürfen.

Nicht zulässig ist eine Weitergabe der Daten zu Werbezwecken oder an Versicherungen, Kreditinstitute oder Arbeitgeber. Abgeordnete des EU-Parlaments konnten bei den Verhandlungen kurzfristig durchsetzen, dass Patienten das Recht haben, sich gegen eine Nutzung ihrer Daten zu entscheiden – sofern die Nutzung nicht von öffentlichem Interesse ist.

Die Einigung wurde nach zähen Verhandlungen erreicht und stellt einen Kompromiss zwischen Datenschutz und Datensouveränität dar. EU-Kommissarin für Gesundheit, Stella Kyriakides, äußerte sich nach der Einigung: „Unsere Gesundheitsunion baut auf Zusammenarbeit auf, und der Europäische Gesundheitsdatenraum wird eines der stärksten und sinnbildlichsten Beispiele dafür sein, was wir erreichen können, wenn wir zusammenarbeiten“.

Sobald die Einigung von EU-Parlament und EU-Rat formell angenommen wird, kann sie in Kraft treten. Dies gilt als reine Formsache und das Gesetz kann somit noch in dieser Legislatur verabschiedet werden.