IGeL: Besser nicht als Vorkasse abrechnen

  • Angaben zum Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger
  • Datum der Leistungserbringung
  • passende Gebührennummer für jede einzelne Leistung aus der privatärztlichen Gebührenordnung (GOÄ/GOZ)
  • Bezeichnung der einzelnen Leistungen
  • Steigerungssatz der einzelnen Leistungen
  • der Betrag jeder Einzelleistung
  • verständliche und nachvollziehbare Begründung bei einem erhöhten Gebührensatz

Die Arztpraxis entscheidet darüber, welche Zahlungsmethoden akzeptiert werden, auch eine reine Barzahlungspflicht ist erlaubt. Auch wenn es keine gesetzlichen Zahlungsfristen für IGeL gibt, sind Patienten generell dazu verpflichtet, die Leistungen unmittelbar nach der Behandlung zu bezahlen. Da Patienten jedoch nicht verpflichtet sind, genügend Bargeld mit sich zu führen, empfiehlt sich, Zahlungsfristen für IGeL festzulegen, üblicherweise sind das 14–30 Tage, danach dürfen Mahnungen erstellt werden. Die Frist muss ebenfalls auf der Rechnung ausgewiesen werden.