Die diesjährigen Verhandlungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes zu den Rahmenvorgaben für das Jahr 2025 sind beendet. Das Ausgabenvolumen für Arzneimittel steigt demnach um 5,1% an, die Ausgaben für Heilmittel werden zunächst um 3,5% erhöht.
Die Erhöhung des Ausgabenvolumens für Arzneimittel wurde nötig, da der Gesetzgeber einige neue Maßnahmen beschlossen hat. So wurden beispielsweise die Festbeträge für zahlreiche Arzneimittel für Kinder im Februar 2024 aufgehoben, für Medikamente ohne Festbetrag gilt ein neuer Basispreis, der einmalig um bis zu 50% erhöht werden kann, und Rabattverträge für Arzneimittel für Kinder sind infolge des Lieferengpassgesetzes nicht mehr erlaubt. Zudem wurde bei den Verhandlungen die Inflation und der verstärkte Einsatz von teuren innovativen Arzneimitteln berücksichtigt. „Jedes Jahr kommen Medikamente mit neuen Therapieansätzen auf den Markt. Sofern Patientinnen und Patienten von einem zusätzlichen Nutzen dieser Arzneimittel profitieren können, müssen wir dies im Ausgabenvolumen berücksichtigen“, so Dr. med. Sibylle Steiner Mitglied im Vorstand der KBV. Die Mehrhausgaben bei den Heilmitteln sind größtenteils auf die neu eingeführten Blankoverordnungen in Physio- und Ergotherapie zurückzuführen, auch die Erhöhung der Heilmittelpreise wurden bei den Verhandlungen berücksichtigt. Da noch nicht alle Preiserhöhungen für das kommende Jahr bereits bekannt sind, wird das Ausgabenvolumen der Heilmittel voraussichtlich nachträglich nochmals erhöht.
Mit den bundesweiten Rahmenvorgaben legen KBV und GKV-Spitzenverband die Anpassungsfaktoren für das Ausgabenvolumen von Arznei- und Heilmittel jährlich fest. Sie sind die Grundlage für die regionalen Arzneimittel- und Heilmittelvereinbarungen zwischen den einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen und den gesetzlichen Krankenkassen, bei denen noch zusätzlich die Altersstruktur und die Anzahl der Versicherten mitberücksichtigt wird.