Ambulant statt stationär: Katalog der Hybrid-DRG wird ausgebaut

Im Jahr 2026 wird die Anzahl der Hybrid-Fallpauschalen (DRG) von bisher 22 auf 69 ansteigen. Das hat der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss entschieden, dem neben Vertretern des GKV-Spitzenverbands auch solche der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, der Deutschen Krankenhausgesellschaft sowie zwei unabhängige Mitglieder angehören. Während im Jahr 2025 nur 280.000 Patientinnen und Patienten ambulant in Kliniken oder bei niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten versorgt wurden, die zuvor stationär aufgenommen worden wären, sollen es im kommenden Jahr bereits 900.000 sein. Stefanie Stoff-Ahnis, stellvertretende Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, nannte die Entscheidung des Schiedsgremiums einen wichtigen Schritt zur Stärkung der bedarfsgerechten Versorgung. Damit bliebe vielen Menschen eine unnötige Übernachtung im Krankenhaus erspart. „Die Möglichkeit, Leistungen sowohl durch Vertragsärztinnen und -ärzte als auch durch Krankenhäuser abrechnen zu können, schafft mehr Flexibilität, fördert die Ambulantisierung und kommt letztlich den Patientinnen und Patienten zugute“, so S. Stoff-Ahnis. Im nächsten Schritt komme es nun darauf an, dass sich die aktuell noch recht hohen Preise der Hybrid-DRG an den Einheitlichen Bewertungsmaßstab anpassen –ambulante Behandlungen könnten nicht genauso wie stationäre bezahlt werden.

Im Rahmen des Krankenhausgipfels hatte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken im September das Ziel genannt, bis zum Jahr 2030 mindestens zwei Millionen bislang vollstationäre Fälle dann über Hybrid-DRG ableisten zu lassen. Im internationalen Vergleich würden in Deutschland zu viele Leistungen unnötigerweise stationär erbracht. Dies solle mit den Hybrid-DRG geändert und Anreize für eine ambulante Leistungserbringung gesetzt werden.