Anzahl der ärztliche Behandlungsfehler bleibt auf sehr niedrigem Niveau

Wie die Bundesärztekammer in der Veröffentlichung ihrer jährlichen Statistik mitteilt, gingen im Jahr 2019 insgesamt 10705 Begutachtungsanträge bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der Ärztekammern zu möglichen ärztlichen Behandlungsfehlern ein. Von diesen wurden 6412 Anträge vollständig bearbeitet. Bei 1568 (etwa 25%) dieser Anträge konnte ein kausal mit dem Antrag in Zusammenhang stehender Behandlungsfehler bestätigt werden. Die Quote bleibt somit auf dem niedrigen Niveau des Vorjahres.

Ein durch einen Behandlungsfehler entstandenen geringfügiger Schaden lag bei 17 Patienten vor, ein vorübergehender leichter bis mittlerer Schaden bei 179 Patienten. Einen schweren, irreversiblen Schaden erlitten 141 Patienten. 87 Patienten starben in Folge des Behandlungsfehlers.

Vergleicht man die Quote der Behandlungsfehler mit der Gesamtzahl an Behandlungen von rund einer Milliarde, so liegt diese mit 0,000154% im Promillebereich. Dies bestätigt die hohe Versorgungsqualität und zeigt den Erfolg der Stärkung der Patientensicherheit der vergangenen Jahre, beispielsweise durch die Implementierung wirkungsvoller Fehler-Meldesysteme wie CIRS („Critical Incident Reporting System“), Peer-Review-Verfahren und OP-Checklisten.