Arzneimittelverordnungen der Augenärzte in der GKV im Mittelfeld

Das Wissenschaftliche Institut der AOK (WIdO) wertet Jahr für Jahr Arzneimittelverordnungsdaten aller Versicherten in der Gesetzlichen Krankenversorgung aus. Aktuell wurden die Daten für das Jahr 2023 veröffentlicht. Dies geschah auch hinsichtlich der verordneten Tagesdosen (DDD), der Zahl der Packungen und der Nettokosten, die je Arzt durch die Verordnungen entstehen.

Spitzenreiter sind die hausärztlich tätigen Internisten mit 703.000 DDD, 9.162 Verordnungen je Arzt und Nettokosten von 408.000 Euro je Arzt. Es folgen die Hausärzte mit 660.000 DDD, 8.995 Verordnungen je Arzt und Nettokosten von 312.000 Euro je Arzt sowie die Pneumologen mit 331.000 DDD, 5.256 Verordnungen je Arzt und sehr hohen Nettokosten von 904.000 Euro je Arzt.

Die Augenärzte rangieren in der Liste der Fachgruppen mit 114.000 DDD, 2.260 Verordnungen je Arzt und Nettokosten von 227.000 Euro je Arzt im Mittelfeld der Liste auf Platz 12. Davor befinden sich die Hautärzte mit 117.000 DDD, aber deutlich mehr Verordnungen (3.053) je Arzt und mehr als doppelt so hohen Nettokosten (502.000 Euro je Arzt). Auf die Augenärzte folgen in der Liste die Kinderärzte mit 114.00 DDD, mit deutlich mehr Verordnungen (4.758 je Arzt), aber vergleichbaren Nettokosten (211.000 Euro je Arzt).