Augenärzte setzen sich für integrierte Notfallzentren ein

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) und die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) setzen sich aktuell verstärkt für den Ausbau von „Integrierten Notfallzentren für die Augenheilkunde“ (INZ) ein. Die Zentren, die gemeinsam von niedergelassenen in der Klinik tätigen Augenärzten getragen werden, sollen in den Räumlichkeiten der Kliniken angesiedelt sein. Hier können Patienten mit ambulanten Notfällen bis spät abends durch niedergelassene Ärzte versorgt werden, nachts übernehmen die diensthabenden Klinikärzte die Notfallversorgung.

Die Augenärzte unterstützen damit eine Gesetzesinitiative aus dem Bundesgesundheitsministerium. Diese sieht eine Reform und Verbesserung der Notfallversorgung vor. Ein Referentenentwurf liegt bereits vor. Ziel ist die Einrichtung sogenannter Integrierter Notfallzentren an geeigneten Krankenhausstandorten, die jederzeit für akute Notfälle zugänglich sind. Sie sollen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenhäuser gemeinsam betrieben werden. Derartige Modelle existieren in der Augenheilkunde bereits erfolgreich in Aachen, Bochum, Bonn, Frankfurt am Main, Freiburg, Göttingen, Münster und Würzburg.

Voraussetzung für die Einrichtung der Zentren ist, dass eine ausreichende Beteiligung der einzelnen Praxen durch die KVen sichergestellt wird. Die Vorteile der Zentren sind zahlreich: Die Patienten wissen im Notfall immer, wo sie Hilfe bekommen, die niedergelassenen Ärzte finden Sprechstundenhilfen und Geräte vor, die schwierigen Fälle können ohne Zeitverlust stationär aufgenommen werden und der rotierende Nachtdienst der niedergelassenen Ärzte entfällt. Zudem sind die Ärzte vor gewalttätigen Übergriffen – wie sie seit einigen Jahren in der Notfallbehandlung häufiger stattfinden – durch den Werkschutz der Krankenhäuser besser geschützt. Auch können dort Kontakte zwischen den Niedergelassenen und den Klinikkollegen geknüpft werden – und so möglicherweise auch ein geeigneter Nachfolger für die eigene Praxis gefunden werden.

„Sofern die Kooperation zuverlässig geregelt ist, bringt sie allen Beteiligten Vorteile – Kliniken, Niedergelassenen und Patienten“, so Prof. Dr. med. Lars-Olof Hattenbach, Direktor der Augenklinik des Klinikums Ludwigshafen und stellvertretender Vorsitzender der Vereinigung Deutscher Ophthalmologischer Chefärzte. „Schließlich werden Personal, Fachkunde und Kosten in guter und sicherer Infrastruktur geteilt“, fügt Dr. med. Peter Heinz, 1. Vorsitzender des BVA, hinzu.

„Damit steigt zwar die Belastung für den niedergelassenen Arzt für die Stunden, in denen er in dem INZ arbeitet“, erläutert L.-O. Hattenbach. „Als Ausgleich sinkt aber die Gesamtzahl der Dienststunden deutlich, und es entfällt die nächtliche Rufbereitschaft“, ergänzt P. Heinz. Da der INZ-Dienst zeitlich begrenzt wird, sei am darauffolgenden Tag ein regulärer Praxisbetrieb möglich.