Augenscreening in dm-Filialen: Wettbewerbszentrale reicht Klage ein

Zum neuen Angebot eines Augenscreenings in ausgesuchten dm-Filialen hatte sich bereits der Berufsverband der Augenärzte (BVA) kritisch geäußert, doch jetzt drohen der Drogeriemarktkette dm auch juristische Konsequenzen. Die Wettbewerbszentrale bezweifelt, dass das Augenscreening wettbewerbsrechtlich zulässig ist und will dies nun von den Landgerichten Düsseldorf und Karlsruhe klären lassen. In insgesamt fünf Punkten könnte dm gegen rechtliche Vorgaben verstoßen.

Laut dm werden die Screenings, zu denen ein Sehtest sowie eine Fotografie der Netzhaut gehören, von „geschulten Mitarbeitern“ durchgeführt. Auch wenn die Mitarbeiter – wie auch immer genau geschult werden –, geht die Wettbewerbszentrale davon aus, dass sie nicht zur Ausübung von Heilkunde befugt sind und darum gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen. Zudem müssten die für das Screening eingesetzten Medizinprodukte von qualifiziertem Personal bedient werden, was ebenfalls nicht der Fall sei. Bei dem Ergebnisbericht mit konkreten Befunden, der nach Angaben von dm ärztlich validiert ist, handelt es sich gemäß Wettbewerbszentrale um eine ärztliche Leistung, die dementsprechend auch nach der ärztlichen Gebührenordnung abgerechnet werden müsse. Bei dm liegt der Festpreis für das Screening bei 14,95 Euro.

Ein Problem sieht die Wettbewerbszentrale auch in der Werbung, die dm für sein Angebot macht. Ganz grundsätzlich bestehe nach dem Heilmittelwerbegesetz ein Werbeverbot für Fernbehandlungen. Dazu werde den Kunden unter Nennung konkreter Krankheiten wie Glaukom, Diabetischer Retinopathie oder altersbedingter Makuladegeneration suggeriert, dass das Testergebnis zuverlässig und darum geeignet sei, diesen Krankheiten vorzubeugen. Die Wettbewerbszentrale nennt das eine Irreführung, da hierfür eine „gängige augenärztliche Untersuchung unentbehrlich“ wäre.

Gegenüber der Süddeutschen Zeitung begrüßte Sebastian Bayer, der Geschäftsführer von dm, die Klärung vor Gericht. Dort sagte er auch: „Wir sind davon überzeugt, dass wir rechtlich konform agieren und einen wichtigen Beitrag für Gesundheitsprävention leisten.“