BMG: Erneute Verlängerung für Nachweispflicht von Fortbildungspunkten

Das Bundesministerium für Gesundheit hat einer Anfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zugestimmt, die Frist für den Nachweis für Fortbildungspunkten (CME-Punkte) aufgrund der Corona-Pandemie für Ärzte und Psychotherapeuten erneut zu verlängern. In einem ersten Schritte war die Nachweispflicht bereits im April bis zum 30. Juni 2020 verlängert worden. Die erneute Verlängerung ermöglicht jetzt einen Nachweis der erzielten Fortbildungspunkte bis zum 30. September 2020. Diese Vereinbarung gilt auch für jene Ärzte und Psychotherapeuten, die bereits mit Honorarkürzungen und Auflagen zum Nachholen der Fortbildungen belegt wurden. Außerdem können die Kassenärztlichen Vereinigungen bereits verhängte Sanktionen aussetzen. Eine weitere Maßnahme zur Entlastung der Ärzte und Psychotherapeuten bei der Fortbildungsverpflichtung wurde ebenfalls bereits umgesetzt und die erforderliche Punktzahl von 250 auf 200 reduziert. Diese Regelung gilt ebenfalls bis 30. September 2020.