Bundeskabinett beschließt Anpassung der Krankenhausreform

Nach wiederholten Verzögerungen hat die Bundesregierung am beschlossen, die 2024 von der Ampel-Regierung verabschiedete Krankenhausreform abzuändern. Laut Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) war das nötig, um die strittige Krankenhausreform „alltagstauglich“ zu machen, wie am heutigen 9. Oktober 2025 mitgeteilt wurde. Ihre grundsätzlichen Ziele blieben aber erhalten: eine bessere Bündelung von Leistungen und ein mehr an Qualität in der Versorgung. Komplexe Eingriffe sollten in spezialisierten Kliniken vorgenommen werden, wodurch die Krankenhäuser auch wirtschaftlich besser arbeiten könnten.

Erreicht werden sollen diese Ziele durch mehrere Maßnahmen. Der bisher aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung finanzierte Anteil am Krankenhaustransformationsfonds (KHTF) von bis zu 25 Milliarden Euro über 10 Jahre wird jetzt aus Bundesmitteln des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität finanziert. Zudem entlastet der Bund auch die Länder mit vier Milliarden Euro, die für sie sonst in den ersten vier Jahren angefallen wären.

Um die Versorgung im ländlichen Raum zu sichern, soll es für kleinere und von der Schließung bedrohte Krankenhäuser mehr Ausnahmen bei den strikten Qualitäts- und Personalvorgaben geben. Wann diese gelten, sollen die Landesbehörden in Abstimmung mit den Krankenkassen selbst entscheiden. Um den Ländern genug Zeit zu verschaffen, die Reform umzusetzen, soll diese erst 2030 und damit ein Jahr später als geplant in Kraft treten.

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Stefanie Stoff-Ahnis mahnte an, dass die Behandlungsqualität nicht davon abhängen dürfe, in welchem Bundesland jemand ins Krankenhaus komme. Genau das drohe nun. Auch die Chefin des AOK-Bundesverbandes, Carola Reimann, sprach von einer „Aufweichung wichtiger Qualitätsvorgaben für die Kliniken. Das sei „nicht im Sinne der Patientensicherheit“.