Bundesverfassungsgericht prüft Auswertung von Versichertendaten zu Forschungszwecken

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat Ende April 2020 mitgeteilt, dass es die neuen Möglichkeiten der Auswertung von Krankenversichertendaten für die medizinische Forschung und Gesundheitsversorgung kritisch prüfen wird.

In der Prüfung geht es um die bereits Ende des Jahres 2019 innerhalb des Digitale-Versorgung-Gesetzes beschlossene Vorschrift, die es Gesetzlichen Krankenversicherungen erlaubt, Versicherungsdaten wie Alter, Geschlecht und Wohnort sowie bestimmte Gesundheitsdaten anonymisiert auszuwerten. Die Daten werden zunächst durch den GKV-Spitzenverband gesammelt, um zukünftig an ein noch einzurichtendes Forschungsdatenzentrum weitergegeben zu werden. Dieses soll die Datensätze an beantragende Stellen weitergeben dürfen. Nutzungsberechtigt sind beispielsweise öffentliche Stellen, Universitätskliniken und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, Krankenversicherungen, Kassenärztliche Vereinigungen, Selbsthilfeorganisationen sowie Ärzte- und Apothekenkammern.

Das Gericht führt die Prüfung durch, nachdem Verfassungsbeschwerde eingelegt wurde. Der Kläger leidet unter einer seltenen Erbkrankheit und befürchtet, trotz der anonymisierten Daten aufgrund seiner Erkrankung identifiziert werden zu können. „Aufgrund des sensiblen Charakters vieler erfasster Daten und deren flächendeckender Erhebung“ könnten damit „tiefe Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht verbunden sein“, so das Gericht.