BVA passt seine Empfehlungen zur Corona-Pandemie an

Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) hat in einem aktuellen Schreiben vom 19. April 2020 seine Empfehlungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie angepasst. So macht er darauf aufmerksam, dass ab sofort in den meisten Bundesländern wieder elektive Behandlungen, diagnostische Verfahren und operative Eingriffe am Auge stattfinden dürfen und auch stattfinden sollten. Diese müssen unter den bekannten Hygienevorgaben wie Abstandsregelungen, Minimierung der sich im Wartezimmer befindlichen Personen (beispielsweise durch eine Ausweitung der Sprechzeiten), keine Auslage von Zeitschriften und Broschüren im Wartebereich, Händedesinfektion, Tragen von Mund-Nase-Schutz oder FFP2-Masken etc. erfolgen. Zudem wird unter anderem darauf hingewiesen, dass ein Plexiglasschutz im Anmeldebereich und an den Spaltlampen sinnvoll ist. Die Patienten sollten bereits bei der telefonischen Anmeldung darauf aufmerksam gemacht werden, dass sie bei ihrem Praxisbesuch möglichst einen Mund-Nasen-Schutz tragen und diesen auch während der Behandlung nicht ablegen sollten. Ist dieser in der Praxis in ausreichender Menge vorhanden, so empfiehlt es sich, ihn den Patienten zur Verfügung zu stellen.

Patienten mit Erkältungssymptomen sollten nur bei Vorliegen eines schweren Augennotfalls oder ausgeschlossener COVID-19-Infektion behandelt werden, da der Hygieneaufwand bei einer Behandlung dieser Patienten so hoch ist, dass die meisten Praxen dies nicht leisten können. Hier sollten sich die Praxen untereinander absprechen und an die Praxen verwiesen werden, die dazu in der Lage sind.

Der BVA rät zudem, die Rechnungen für selbständig beschaffte Schutzausrüstung aufzubewahren, da es aktuell Verhandlungen mit den Krankenkasten gibt, die Schutzausrüstungen über den Sprechstundenbedarf geltend zu machen.