Corona: Frist für Fortbildungspunkte um drei Monate verlängert

Das Bundesministerium für Gesundheit hat nach einer entsprechenden Anfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung die Frist für den Nachweis der fachlichen Fortbildung um ein Quartal verlängert. Somit müssen Ärzte und Psychotherapeuten die nach Sozialgesetz vorgeschriebenen 250 Fortbildungspunkte nicht – wie üblich – nach fünf Jahren vorweisen, sondern nach fünf Jahren und drei Monaten.

Die Fristverlängerung wurde nötig, da aktuell aufgrund der Corona-Pandemie viele Fortbildungsveranstaltungen, Kongresse und Qualitätszirkelsitzungen ausfallen – alle diese Veranstaltungen ermöglichten bisher ein kontinuierliches Sammeln der Fortbildungspunkte.

Auch in der Augenheilkunde wurden die größten Kongresse in diesem Jahr – AAD und DOC-Kongress – abgesagt. Der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) rät seinen Mitgliedern aktuell, die CME-Fortbildungen in den augenärztlichen Fachzeitschriften oder Online-Fortbildungen zu nutzen, da damit zu rechnen sei, dass auch die Fortbildungsveranstaltungen der zweiten Jahreshälfte nicht wie geplant durchgeführt werden können.

Im Kaden Verlag haben alle Augenärzte die Möglichkeit, mit der ZPA 11-mal im Jahr CME-Punkte zu sammeln, alle Chirurgen können mit der CHAZ 10-mal im Jahr ihre Fortbildungspunkte erwerben.