Corona: Kliniken müssen freie Betten an das DIVI-Intensivregister melden

Kliniken mit Intensivstationen müssen ab sofort ihre freien Intensivbetten an das Intensivregister der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) melden. So wird ermöglicht, dass die Verfügbarkeit von Beatmungsbetten und von erweiterten Therapiemaßnahmen bei akutem Lungenversagen von den teilnehmenden Kliniken zentral einsehen werden kann. Die Verpflichtung wurde durch das Bundesministerium für Gesundheit innerhalb der neuen „DIVI-Intensivregister-Verordnung“ festgelegt. Folgende Informationen müssen täglich bis 9:00 Uhr an das Register gemeldet werden:

  • Anzahl der Intensivbetten zum 1. Januar 2020 (einmalige Meldung)
  • Anzahl der aktuell insgesamt belegbaren Betten
  • Anzahl der aktuell bereits belegten Betten
  • Anzahl der aktuell freien Betten
  • Anzahl der Neuaufnahmen, die voraussichtlich innerhalb der nächsten 24 Stunden möglich sind
  • Anzahl an nicht invasiven und invasiven Beatmungsgeräten
  • Kapazitäten zur zusätzlichen extrakorporalen Membranoxygenierung, bei denen eine Maschine teilweise oder vollständig die Atemfunktion von Patienten übernimmt
  • Anzahl der Intensivpatienten mit COVID19 Infektion
  • Anzahl der beatmungspflichtigen Intensivpatienten mit COVID19 Infektion
  • Anzahl der ehemaligen Intensivpatienten mit COVID19 Infektion

Zudem sind die Kliniken verpflichtet, einmal wöchentlich den Nachweis über die Übermittlung der Daten an das DIVI an die eigene Landesbehörde zu melden.