Corona: Möglichkeit der telefonischen Krankschreibung erneut verlängert

Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie ist es Kassenärzten derzeit erlaubt, Patienten mit leichten Atemwegserkrankungen nach einer rein telefonischen Anamnese eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen. Diese Ausnahmeregelung des Gemeinsamen Bundesausschusses wäre zum heutigen Tag (4. Mai 2020) ausgelaufen und wurde nun erneut um zwei weitere Wochen bis zum 18. Mai 2020 verlängert. Bis zu diesem Zeitpunkt ist es rechtens, die anrufenden Patienten für sieben Kalendertage krankzuschreiben und diese Krankschreibung – nach erneuter telefonischer Anamnese – einmalig um höchstens weitere sieben Tage zu verlängern. Vor dem 18. Mai wird der G-BA erneut über eine weitere Verlängerung dieser Ausnahmeregelung entscheiden.