Corona: Telemedizinunternehmen führt Immunitätspass ein

Das Telemedizinunternehmen „au-schein.de“ führt den – nach eigener Angabe – weltweit ersten Immunitätspass für Bürger mit positivem Antikörpertest auf Coronaviren ein. Für das Ausstellen des Passes wird ein Labortest benötigt, der spezielle Antikörper gegen Coronaviren nachweist. Zusätzlich muss der Antragsteller einen Onlinefragebogen ausfüllen. Anschließend überprüft eine Ärztin die Angaben und der Pass wird an den positiv Getesteten übermittelt. Dieser erhält ein PDF-Dokument sowie optional ein fälschungssicheres Dokument in Papierform sowie ein Armband. Nach Aussage des Unternehmens werden die Daten datenschutzkonform auf deutschen Servern verschlüsselt und gespeichert. Die Anforderungen an die Sicherheit der Datenspeicherung entsprechen den am 29. April vom Kabinett beschlossenen § 22 Absatz 5 Infektionsschutzgesetz, der zurzeit vom Ethikrat geprüft wird. Der Pass gilt zunächst für drei Monate. Blankovordrucke des Passes sowie Antikörper-Schnelltestkits können von niedergelassenen Ärzten und Klinikärzten gegen eine Gebühr bei dem Telemedizinunternehmen bestellt werden.

Einführung des Passes innerhalb des Infektionsschutzgesetzes zurückgestellt

Ursprünglich plante das Bundesgesundheitsministerium, den Immunitätsausweis innerhalb des „Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage“ bereits im Mai 2020 einzuführen. So sollte es möglich werden, dass Passinhaber mehr Freiheiten hätten, beispielsweise an Veranstaltungen teilzunehmen oder reisen zu können.  Nach heftiger Kritik insbesondere der SPD – es wurde eine Spaltung der Gesellschaft sowie eine Stigmatisierung von Personen ohne Immunität befürchtet – wurde der Immunitätsausweis aus dem Gesetzesentwurf gestrichen und der Ethikrat um eine Einschätzung gebeten.

SPD lehnt Immunitätsausweis aktuell nicht mehr grundsätzlich ab

Nach anfänglichem Widerstand haben Teile der SPD Ende Juni 2020 nun doch unter bestimmten Bedingungen eine Zustimmung signalisiert. So äußerte die stellvertretende Fraktionschefin und Gesundheitspolitikerin Bärbel Bas gegenüber der „Neuen Osnabrücker Zeitung", dass die Personen, die bereits auf das Virus getestet seien, einen Anspruch auf einen derartigen Nachweis hätten. Jedoch müsse sichergestellt sein, dass der Ausweis nicht zu einer „Zweiklassengesellschaft von Menschen mit Immunität und solchen ohne führe. Noch im Mai sagte Generalsekretär Lars Klingbeil, es sei „völlig kontraproduktiv, diejenigen zu belohnen, die sich angesteckt haben, weil sie sich nicht an die Abstandsregeln halten, und diejenigen zu bestrafen, die auf sich und andere aufpassen".

Immunität noch unklar

Ungeachtet dessen gibt es aktuell noch keine klaren wissenschaftlichen Aussagen darüber, ob Patienten mit überstandener Infektion eine Immunität aufweisen und – falls ja – für welchen Zeitraum sie immun sind. Die Weltgesundheitsorganisation rät daher dringend vor der Ausstellung derartiger Ausweise ab. Eine Stellungnahme des Ethikrates wird in Kürze erwartet.