Der 128. Deutsche Ärztetag hat Anfang Mai 2024 die Bundesregierung und den Bundestag in einem Beschluss aufgefordert, endlich die angekündigte gesetzliche Regulierung investorenbetriebener Medizinischer Versorgungszentren (iMVZ) umzusetzen. Die dazugehörigen Maßnahmen müssten im Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG) aufgenommen werden. Da die Gründungszahlen bei iMVZ ständig steigen, müssten zügig wirksame Rahmenvorgaben für den Betrieb von MVZ festgelegt werden. Die Zielsetzung solle dabei sein, dass weiterhin die Vorteile der MVZ genutzt werden könnten, aber die Einflussnahme auf ärztliche Entscheidungen aus finanziellen Gründen in iMVZ erschwert würde. Die Freiberuflichkeit der Ärzte müsse erhalten bleiben und die Unabhängigkeit ärztlicher Entscheidungen und Handlungen müsse durch Regulierungsmaßahmen gegenüber kommerziellen Fehlanreizen besser geschützt werden. Eine Fokussierung des Versorgungsangebotes auf besonders lukrative Leistungen müsse verhindert werden, da diese nur zulasten einer patientenzentrierten und zuwendungsorientierten Versorgung möglich wäre. Da die Mittel für die Patientenversorgung aus Solidarbeiträgen aufgebracht würden, müsse man zusätzlich darauf achten, dass es nicht zu einem Abfluss dieser Gelder zu fachfremden nationalen oder internationalen Finanzinvestoren komme. Die Bundesärztekammer hatte bereits Anfang des Jahres 2023 ihre Position zur Regelung der MVZ dargelegt. Diese enthalten konkrete Vorschläge für entsprechende gesetzliche Regelungen.