Eckpunktepapier für gesetzliche Regelungen zum Einsatz von Assistenzhunden

Der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband hat gemeinsam mit mehreren Vereinen für Assistenzhunde ein Eckpapier zusammengestellt, das Regelungen und Standards enthält, die sicherstellen sollen, dass die Ausbildung, der Einsatz und die Finanzierung der Assistenzhunde sowie die diskriminierungsfreie Nutzung der Hunde zukünftig in Deutschland gewährleistet werden kann.

So gibt es derzeit für die unter die Assistenzhunde fallenden Blindenführhunde, Behinderten-Begleithunde, Signalhunde, Diabetes- und Epilepsie-Anzeigehunde keine einheitlichen Standards. Die Regierung wird in dem Papier dazu aufgerufen, zukünftig eine gesetzliche Definition des Begriffs „Assistenzhund“ zu etablieren und einheitliche bundesweite Qualitätsstandards mit Zertifizierung zu definieren, damit die Halter darauf vertrauen können, einen geeigneten und gut ausgebildeten Hund zu erhalten. So muss beispielsweise gewährleistet sein, dass die Ausbildung ausschließlich durch positive und gewaltfreie Methoden nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und unter Beachtung des Tierschutzes erfolgt. Zudem müssen Kostenträger darauf vertrauen können, dass die aufgewendeten finanziellen Mittel zweckentsprechend und zielführend eingesetzt werden. Hierfür sollen verbindliche Kontrollen durchgeführt werden. Weiter soll gewährleistet werden, dass Assistenzhunde uneingeschränkten Zugang zu öffentlichen Behörden, zum Einzelhandel, zu Kultur-, Gesundheits-, und Bildungseinrichtungen sowie zum öffentlichen Personenverkehr erhalten. Es muss sichergestellt werden, dass die Finanzierung der Ausbildung, die laufenden Kosten und die Betreuung durch Assistenzhundeteams im Rahmen des Sozialgesetzbuches IX stattfindet.

Das komplette Eckpunktepapier kann hier nachgelesen werden.