eHBA: Bundesärztekammer mahnt Dringlichkeit zum Austausch an

Die Bundesärztekammer (BÄK) bittet alle Ärztinnen und Ärzte zu überprüfen, ob ihr elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) ab dem 1. Januar 2026 noch verwendbar ist und falls nicht, schnell zu handeln. Ab diesem Datum werden die Verschlüsselungsalgorithmen auf Grund erhöhter technischer Sicherheitsanforderungen in der Telematikinfrastruktur (TI) umgestellt. Dafür gerüstet sind nur eHBA der Generation 2.1 der Anbieter Medisign oder D-Trust, nicht aber die der Generation 2.0. Um welche Generation es sich bei dem eHBA handelt, steht oben rechts unter dem CE-Zeichen.

Wer ab dem 1. Januar einen veralteten eHBA hat, kann die Funktionalität von Anwendungen wie dem eRezept oder der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mehr gewährleisten. Die BÄK weist ausdrücklich daraufhin, dass die neuen eHBA vor der Umstellung zum Jahreswechsel getestet werden sollten. Aus diesem Grund gehe die Gematik als verantwortliche Stelle für den Betrieb der Telematikinfrastruktur davon aus, dass die neuen eHBA bis zum 1. Dezember 2025 vorliegen sollten.

Laut BÄK haben die Anbieter die von dem Sondertausch betroffenen Kundinnen und Kunden bereits kontaktiert. Diese sollten nun schnellstmöglich reagieren, um den Prozess zum Tausch in Gang zu bringen. Besonders problematisch sieht die BÄK die veralteten Karten des Anbieters Medisign. Dieser stelle noch keine vollumfänglich funktionierende Schnittstelle bereit, die die Landesärztekammern brauchen, um die Arzttätigkeit zu bestätigen. Wichtig ist das für alle Ärzte, bei denen sich seit der Beantragung des eHBAs wichtige Daten wie der Name oder die zuständige Ärztekammer geändert haben. In solchen Fällen könnten weder vorbefüllte Folgeanträge über die Mitgliederportale der Ärztekammern gestellt noch bereits gestellte Anträge bearbeitet werden. „Vor diesem Hintergrund müssen Sie entscheiden, ob Sie auf die Herstellung der vollständigen Funktionstüchtigkeit warten oder ggfs. einen Wechsel zu einem anderen Anbieter vornehmen wollen“, so die BÄK.