Eilmeldung: Entscheidung Bundessozialgericht – Honorarärzte in Kliniken keine Freiberufler

Honorarärzte, die in Krankenhäusern tätig sind, gelten grundsätzlich nicht als freie Mitarbeiter, auch wenn sie nur unregelmäßig in Krankenhäusern tätig sind. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) am heutigen 4. Juni 2019 in verschiedenen Verfahren (unter anderem Az. B 12 R 11/18 R) entschieden. Demnach unterliegen Honorarärzte regelhaft der Sozialversicherungspflicht, und die Kliniken, die diese Ärzte beschäftigen, müssen entsprechende Abgaben abführen.

„Zwingende Regelungen des Sozialversicherungsrechts und des Arbeitszeitrechts und sonstigen Arbeitnehmerschutzrechts können nicht dadurch außer Kraft gesetzt werden, dass Arbeitsverhältnisse als Honorartätigkeit bezeichnet werden“, so BSG-Präsident Rainer Schlegel in der Begründung.

Honorarärzte sind kurzfristig und zeitlich begrenzt einsetzbar. Die Deutsche Rentenversicherung war bei Überprüfungen zu dem Schluss gekommen, dass die Honorarärzte oftmals nicht wie Freiberufler beschäftigt werden, sondern wie abhängig Beschäftigte. Damit müssen für sie Arbeitslosenversicherungsbeiträge und teilweise auch Rentenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Dagegen hatten Mediziner, Kliniken und Krankenhausträger aus mehreren Bundesländern geklagt.

Da das Bundessozialgericht nun im Wesentlichen annahm, dass die Tätigkeit von Honorarärzten in Krankenhäusern versicherungspflichtig ist, dürfte diese Form der Beschäftigung zukünftig so nicht mehr umgesetzt werden. Denn die Beschäftigung von Ärzten ohne Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen wäre mit dem neuen Urteil eine strafbare Handlung. 

Weil unwahrscheinlich ist, dass die Krankenhäuser diese Ärzte nun für kurze Dauer selbst beschäftigen werden, was schon arbeitsrechtlich schwierig sein könnte, wird zukünftig eine kurzzeitige Beschäftigung voraussichtlich über die Arbeitnehmerüberlassung bzw. über Zeitarbeit erfolgen.

Laut dem Bundesverband der Honorarärzte greift bisher im Schnitt jede zweite Klinik auf freiberufliche Mediziner zurück. Der Verband erwartet nun massive Versorgungsprobleme in den Kliniken.