Einführung des neuen EBM für Fachärzte wird verschoben

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) teilt aktuell mit, dass sich die KBV und der GKV-Spitzenverband darauf geeinigt haben, die Einführung des neuen Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) zu verschieben. Ursprünglich war diese für den 1. Januar 2019 vorgesehen. Die Verzögerung ist die Folge der neuen Vorgaben durch das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das am 1. April 2019 in Kraft treten soll. Das Gesetz enthält Änderungen, die eine Aktualisierung des EBM zur Folge haben. So gibt es vor, dass die Bewertung technischer Leistungen durch den Bewertungsausschuss überprüft werden muss: Rationalisierungsreserven, die sich durch den technischen Fortschritt, durch Automatisierung und durch Digitalisierung ergeben würden, sollen zugunsten der sogenannten „sprechenden Medizin“ genutzt werden.

Es ist geplant, bis Ende März 2019 zunächst ein Konzept für einen neuen EBM vorzulegen und die Änderungen bis zum 30. September 2019 umzusetzen.