Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung in Kraft getreten

Anfang August 2019 ist die Elektronische Arzneimittelinformationen-Verordnung (EAMIV) in Kraft getreten. In der Verordnung wird die Einführung des Arztinformationssystems geregelt, mit dem die Ärzte zukünftig – innerhalb ihrer Praxissoftware – über den vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegten Zusatznutzen neuer Arzneimittel informiert werden.

Die neue Verordnung legt fest, welche detaillierten Informationen den Ärzten zugänglich gemacht werden müssen. So regelt sie beispielsweise, dass die Ärzte über das Ausmaß des Zusatznutzens sowie über die herangezogenen Vergleichstherapien informiert werden müssen. Zudem werden Zusammenfassungen der klinischen Ergebnisse (relevante Endpunkte) hinterlegt. Außerdem werden die wichtigsten Gründe, die zum G-BA-Beschluss geführt haben – insbesondere hinsichtlich Mortalität, Morbidität, Lebensqualität und Nebenwirkungen – den Ärzten über ihr Praxisverwaltungssystem übermittelt.

Das Ziel der neuen Verordnung ist es, die Anzahl an Verschreibungen der Arzneimittel mit Zusatznutzen zu erhöhen.