Die Verordnung von Antibiotika in Deutschland ist erneut gestiegen und liegt jetzt in der Gesetzlichen Krankenversorgung mit 36,1 Millionen Packungen rund 6% höher als der Verbrauch im Vor-Corona-Jahr 2019. Das geht aus einer aktuellen Auswertung der Daten für das Jahr 2023 durch das Wissenschaftliche Instituts der AOK (WIdO) hervor.
Danach wurden im Jahr 2021 24,4 Millionen, im Jahr 2022 30,5 Millionen und im Jahr 2023 36,1 Millionen Packungen verordnet, was einem Anstieg um 18,4% entspricht. Der Anteil der Verordnungen von Reserveantibiotika ist seit 2020 relativ stabil bei 43,4% geblieben – dies bedeutet aber bei insgesamt steigenden Verordnungszahlen, dass auch die Verordnungen der Reserveantibiotika im gleichen Maße gestiegen sind.
Reserveantibiotika sind Medikamente, für deren Einsatz eine strenge Indikation vorgesehen ist; diesem sollte der Nachweis eines multiresistenten Erregers vorausgegangen sein. Sie sind eine der letzten Therapieoptionen, wenn herkömmliche Antibiotika nicht mehr wirken, und können eingesetzt werden, wenn bei schweren, potenziell tödlich verlaufenden Infektionen der Erregernachweis nicht abgewartet werden kann.
„Der erneute Verordnungsanstieg von Antibiotika der Reserve ist besorgniserregend, denn er könnte die Gefahr von Resistenzen weiter verschärfen, was gerade im Falle von lebensbedrohlichen Erkrankungen dramatische Auswirkungen hätte“, bewertet WIdO-Geschäftsführer Helmut Schröder die Entwicklung. Mit 15,7 Millionen Verordnungen im Jahr 2023 – ein Plus von 21,0% im Vergleich zum Vorjahr – würden die Präparate immer noch zu häufig verordnet. „Reserveantibiotika sind eine wertvolle Notfalloption – doch die abermals steigenden Verordnungszahlen deuten darauf hin, dass ihr zurückhaltender Einsatz noch nicht konsequent genug gelingt“, so H. Schröder.
Grundsätzlich gilt die Maßgabe, Antibiotika so selten wie möglich zu indizieren. Dies gilt auch für die Verordnung von lokal applizierten Antibiotika in der Augenheilkunde.
