Die Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands e. V. hat in einer kürzlich veröffentlichten Stellungnahme darauf hingewiesen, dass Funktionsbeeinträchtigung der Sehschärfe und des Gesichtsfeldes durch die derzeit verfügbaren Fahrassistenzsysteme nicht kompensierbar sind.
Sofern medizinisch gesichert ist, dass „die Mindestanforderungen bei der Gesichtsfeldprüfung gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) bei einem Patienten nicht erfüllt sind, muss dem Betroffenen unmissverständlich klargemacht werden, dass durch den Einbau von Assistenzsystemen und eine ,Testung‘ durch Unternehmen des Kfz-Gewerbes die Wiederherstellung der individuellen Fahrtauglichkeit nicht erreichbar ist, weil fahreignungsrelevante Funktionsausfälle im Gesichtsfeld nicht kompensierbar sind. Dazu ist neben der FeV auf die Begutachtungsleitlinien zur Kraftfahreignung der Bundesanstalt für Straßenwesen zu verweisen, welche keinerlei Maßnahmen zur Kompensation einer Funktionsbeeinträchtigung des Gesichtsfeldausfalles bei Grenzwertunterschreitung (nichterfüllte Mindestanforderung) aufführt."
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