Das Arbeitsgericht Hannover hat am 15. Oktober 2025 entschieden, dass Überstundenzuschläge auch Ärzten zustehen, die in Teilzeit beschäftigt sind (Az.: 8 Ca 249/25 Ö). Geklagt hatte der Marburger Bund Niedersachsen für eine Ärztin der Medizinischen Hochschule Hannover, der das Land Niedersachsen als Arbeitgeber die Zuschüsse verweigert hatte. Die Ärztegewerkschaft nannte das Urteil „eine Entscheidung von enormer Tragweite“. Voraussichtlich sei es auch auf andere Tarifverträge übertragbar und stärke die Rechte nicht nur von Teilzeitkräften im universitären Bereich, sondern auch an kommunalen Kliniken. Das Land Niedersachsen hatte seine Argumentation auf ein älteres Urteil des Bundesarbeitsgerichts zu einem anderen Tarifvertrag gestützt, der sich seiner Meinung nach nicht auf den Tarifvertrag für Ärzte an Universitätskliniken übertragen lasse. Das Arbeitsgericht sah das anders. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig, eine Berufung wurde zugelassen.
