Mit Blick auf den am 14. August 2024 erfolgten Start der Honorarverhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband hat der Hartmannbund seine Forderung nach einer grundsätzlichen Reform der Berechnung der Veränderungsrate des Orientierungswertes EBM erneuert. Der Vorsitzende des Arbeitskreises Ambulante Versorgung im Hartmannbund, Dr. Marco Hensel, sieht es als essenziell wichtig an, dass ein Verfahren entwickelt wird, mit dem prospektive Berechnungen für eine angemessene Anhebungen der Honorare möglich werden. Die aktuelle Vorgehensweise, die nur retrospektiv eine neue Berechnung ermögliche, sei unbefriedigend für alle Beteiligten. In zukünftigen Verhandlungen um den Orientierungswert müssten – wie im stationären Bereich bereits üblich – die Kostenentwicklung oder besondere Belastungen berücksichtig werden. Wichtig sei es auch, zügig eine Gegenfinanzierung der Personal- und Betriebskosten zu etablieren, besonders dann, wenn diese für alle Praxen deutlich ansteigen würden. Nur so könnten die steigenden Kosten der Praxen aufgefangen werden.
Für die aktuellen Verhandlungen forderte M. Hensel eine Abkehr von „überflüssigen Ritualen“. So müsse weniger gefeilscht werden und auch ein regelmäßiges Einbeziehen des Erweiterten Bewertungsausschusses mit dann letztlich unbefriedigenden Ergebnissen für alle könne nicht das Ziel sein. Das inakzeptable Angebot der Kassen in Höhe von 1,6% zum Auftakt der Verhandlungen sei hierfür ein gutes Beispiel.
Der Hartmann Bund begrüßt, dass bei den Medizinischen Fachangestellten Tarifänderungen zukünftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden – und das bereits auch für das Jahr 2025. Dies sei ein gutes Beispiel für vorausschauende Planung – denn es entstehe kein jahrelanger zeitlicher Verzug, bis die Kostensteigerungen bei den MFA im Orientierungswert abgebildet würden.
