Höhere Kostenpauschale für Riboflavin bei Hornhautvernetzung

Die Kostenpauschale 40681 für den Einsatz von Riboflavin zur Hornhautvernetzung bei einem Keratokonus wird zum 1. Januar 2025 von bisher 92,53 Euro auf 117,81 Euro angehoben. Dies hat der aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband bestehende Bewertungsausschuss in seiner 745. Sitzung beschlossen. Anlass sind die gestiegenen Marktpreise für Riboflavin. Die Pauschale wird außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung finanziert. Das für die Anhebung der Pauschale benötigte Geld müssen die Krankenkassen somit zusätzlich bereitstellen.