Immunitätsausweis und Arznei-Automaten in Kliniken aus Gesetzesentwurf gestrichen

Der Anfang Mai 2020 geänderte Gesetzesentwurf zum Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage enthält in seiner geänderten Fassung keine Pläne mehr für die Einführung eines Immunitätsausweises. Auch das geplante Modellvorhaben für Arzneimittelabgabeautomaten in Kliniken wurden aus dem Gesetzesentwurf entfernt.

Damit reagierte das Bundesgesundheitsministerium auf deutliche Kritik. So hatte der Plan, dass jeder Bürger einen Ausweis führen muss, der seinen Immunstatus zu Covid-19 belegt, für Kritik geführt. Insbesondere wurde eine Spaltung der Gesellschaft sowie eine Stigmatisierung von Personen ohne Immunität befürchtet. Aktuell wird auf die Stellungnahme des Ethikrates gewartet, der um eine Einschätzung zu diesem Thema gebeten wurde.

Ebenfalls aus der Gesetzesvorlage gestrichen wurden die Pläne für Modellvorhaben zu Arzneimittel-Abgabeautomaten in Krankenhäusern. Hier gab es starke Proteste durch die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA). Diese bemängelte, dass das Vorhaben nichts innerhalb eines Notfallgesetzes zum Pandemie-Schutz zu suchen habe.