KVBW fordert unverzüglichen Rücktritt des Vorstands der KBV

Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg (KVBW) hat am 8. Juli 2020 mit überwältigender Mehrheit beschlossen, den Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) unverzüglich zum Rücktritt aufzufordern.

Der KBV Vorstand zwinge den vertragsärztlichen Praxen seit Jahren eine völlig veraltete und störanfällige Telematik-Infrastruktur auf. Damit würde das Ziel verfolgt, Verwaltungsaufgaben der Krankenkassen wie den Stammdatenabgleich oder die Ausstellung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen den Ärzten aufzubürden – und dies ohne eine auch nur ansatzweise adäquate Vergütung. So habe die KBV die Interessen der Vertragsärzte bei der ab dem Jahr 2021 vorgeschriebenen elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) nicht ausreichend berücksichtigt: Die Ausstellung der eAU müsse unter Nutzung der Telematikinfrastruktur erfolgen und mache es Praxen ohne Konnektor daher nicht möglich, ihre Patienten regulär vertragsärztlich zu betreuen. Der KBV-Vorstand habe damit eindeutig demonstriert, dass die Interessen der Vertragsärzte für ihn ohne jegliche Relevanz seien.