Aufgrund des derzeit wachsenden Problems von körperlichen Angriffen auf Polizisten, Rettungskräfte und andere, dem Gemeinwohl dienende Personen, plant das Bundesjustizministerium eine Änderung des Strafgesetzbuches – ein Referentenentwurf wurde im Juli 2024 veröffentlicht. Anfang September 2024 wurde hierzu nun der Regierungsentwurf im Bundeskabinett beschlossen. Genau wie im zuvor veröffentlichten Referentenentwurf wurde auch hier Ärzte und Praxismitarbeiter nicht berücksichtigt. Der im Vorfeld durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung erfolgte Appell, Mitarbeiter von Arztpraxen ebenfalls mit aufzunehmen, da auch hier Gewalt und aggressives Verhalten deutlich zunehmen, wurde vom Bundesjustizminister nicht erhört.
So hatte die KBV gefordert, dass die Praxen explizit im Gesetzesentwurf erwähnt werden müssten, damit Ärzte und Gesundheitspersonal bei der Ausübung ihrer Tätigkeit ebenfalls strafrechtlich besonders geschützt seien. Auch Vertragsärzte spüren derzeit die Zunahme an Gewalt und aggressivem Verhalten in der Gesellschaft – nicht nur innerhalb des Notdienstes. Beschimpfungen und rüdes Verhalten seien eine immer höhere Belastung und wirkten sich auf die Attraktivität des Berufes der Medizinischen Fachangestellten negativ aus.
