Telematikinfrastruktur: KBV und KVen fordern zum Unterzeichnen einer Petition zur Fristverlängerung auf

Die Vorstände aller 17 Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) rufen gemeinsam dazu auf, die Petition zur sofortigen Verlängerung der gesetzlichen Frist für die Anbindung der Praxen an die Telematikinfrastruktur zu unterzeichnen. Die Petition wurde durch die Hausärztin und Vorsitzende der Vertreterversammlung der KBV, Dr. med. Petra Reis-Berkowicz, gestartet und richtet sich an den Gesetzgeber.

Derzeit sieht es das E-Health-Gesetz vor, dass alle niedergelassenen Praxen bis Ende des Jahres an die IT-Infrastruktur angebunden sein müssen. Bei einem Verstoß drohen finanzielle Sanktionen in Form eines Honorarabzugs von 1%.

„Wir – die Vorstände der KBV und der KVen – nehmen es nicht hin, dass die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten für etwas bestraft werden sollen, dass sie gar nicht zu verantworten haben“, so Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV. Erklärend führte er aus, dass die Niedergelassenen ihre Praxen gerne einbinden würden, die nötigen Komponenten jedoch in absehbarer Zeit nicht in ausreichender Menge zur Verfügung stünden. So würden bis Jahresende Schätzungen zu Folge lediglich etwa 50000 Praxen an die TI-Infrastruktur angeschlossen sein – weniger als ein Drittel. „Sogar der GKV-Spitzenverband hat erst jüngst Verständnis für unsere Forderung gezeigt, die wir seit langem erheben. Wann denn sonst wenn nicht jetzt will die Politik die Fristen endlich verlängern“, so T. Kriedel weiter.

Die Petition kann online oder per schriftlichen Eintrag in Listen unterzeichnet werden. Ab der Anzahl von 50000 Unterschriften wird ein sogenanntes „Quorum“ erreicht. P. Reis-Berkowicz hätte dann die Möglichkeit, das gemeinsame Anliegen der Ärzteschaft vor den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorzutragen.

https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2018/_08/_22/Petition_83509.nc.html