TI: Pauschale für Konnektor und Anschluss bleibt 2019 bestehen

Nach einer Einigung zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und den Krankenkassen wird die Pauschale, die für den Erwerb eines Konnektors und den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) derzeit gezahlt wird, in diesem Jahr nicht – wie zunächst angekündigt – abgesenkt.

Somit erhalten Ärzte und Psychotherapeuten weiterhin einen Zuschuss von 1547 Euro. Erst ab Januar 2020 wird dieser auf 1014 Euro abgesenkt. Zudem wird der Erstattungsbetrag für stationäre Kartenterminals ab dem 1. Oktober 2019 um 100 Euro auf 535 Euro je Gerät erhöht.

„Damit haben alle Praxen, die die nötige Technik bestellt haben, die Sicherheit, dass sie die bisher gültigen Pauschalen erhalten“, sagte KBV-Vorstandsmitglied Dr. Thomas Kriedel. Zudem gehe er davon aus, dass bis Ende 2019 alle Praxen an die TI angeschlossen sind.

Praxen, die sich am elektronischen Medikationsplan und am Notfalldatenmanagement beteiligen, erhalten für die Anschaffung der hierfür notwendigen Terminals von Oktober 2019 bis September 2020 pro Gerät 535 Euro (bisher 435 Euro). Zudem erhalten sie eine Zusatzpauschale in Höhe von 60 Euro, die – abhängig von der Zahl der Betriebsstättenfälle – pro Gerät abgerechnet werden kann. Die Pauschale, die für die nötigen Updates von Konnektor und Praxisverwaltungssystem gezahlt wird, bleibt mit 530 Euro bestehen, ebenso der Zuschlag zur Betriebskostenpauschale in Höhe von 4,50 Euro.