2020: Orientierungswert steigt um 1,52%

Nachdem sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband Ende August 2019 einigen konnten, wird der Orientierungswert für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen im kommenden Jahr um 1,52% erhöht und beträgt somit 10,9871 Cent. Dies entspricht einem Honorarzuwachs von etwa 565 Millionen Euro.

Zudem wird – bereits ab Oktober 2019 – die Videosprechstunde finanziell gefördert. So zahlen die gesetzlichen Krankenkassen ab diesem Zeitpunkt an Ärzte, die Videosprechstunden durchführen, eine „Anschubfinanzierung“ in Höhe von maximal 500 Euro pro Arzt und Quartal. Diese Förderung ist auf zwei Jahre befristet und erfolgt als Zuschlag über die Gebührenordnungsposition 01451 (Bewertung: 92 Punkte / 9,95 Euro).

Die Verhandlungsergebnisse auf Bundesebene finden jährlich statt und werden als Grundlage für die anschließenden Verhandlungen zwischen den 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und den regionalen Krankenkassen herangezogen. Die Höhe der Vergütung der medizinischen Versorgung der Patienten in den einzelnen Bundesländern ist Ländersache.