2021: Orientierungswert erhöht sich um 1,25 %

Nachdem die Honorarverhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem GKV-Spitzenverband im August 2020 gescheitert sind, hat der Erweiterte Bundesausschuss in einem Schiedsspruch und gegen die Stimmen der KBV den Orientierungswert für das kommende Jahr um 1,25% (von 10,9871 auf 11,1244 Cent) angehoben. Somit stehen nun etwa 500 Millionen Euro zusätzlich für die Versorgung der gesetzlich Versicherten zur Verfügung. Bereits am 11. August wurden die regionalen Veränderungsraten der Morbidität und Demografie beschlossen. Sie bilden die Grundlage für die regionalen Vergütungsverhandlungen, die im Herbst beginnen. Für den steigenden Behandlungsbedarf wird ein zusätzlicher Vergütungsumfang von 70 Millionen Euro erwartet.

Die KBV sieht in diesem Ergebnis eine grobe Missachtung der Leistungen der niedergelassenen Ärzte. Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, zeigte sich enttäuscht, dass Milliarden an die Krankenhäuser gingen, Milliarden an den Öffentlichen Gesundheitsdienst, aber für die Vertragsärzte nun kein Geld mehr da sei. Auch der stellvertretende Vorsitzende der KBV, Dr. Stephan Hofmeister, sieht das Ergebnis als problematisch an – insbesondere während der letzten Monate der Corona-Pandemie hätten die Niedergelassenen die Hauptlast der Versorgung getragen: Sechs von sieben COVID-19-Patienten seien ambulant behandelt worden. Nun gebe es aber für die Kollegen offenbar nicht genug Geld, um die massiv gestiegenen Aufwendungen in den Praxen aufzufangen.