Abrechnung der Mehrkosten für Premium-IOL ab Juli 2026 nicht mehr zulässig

Erhält ein Patient bei einer Kataraktoperation Intraokularlinsen mit Zusatznutzen, so konnte für den erhöhten Aufwand bisher die Differenz zwischen GOÄ und EBM abgerechnet werden. Diese Vorgehensweise ist ab dem 1. Juli 2026 nicht mehr erlaubt. Somit kann weder der zusätzliche Aufwand während der Operation, noch die postoperative Überwachung und Nachbehandlung zusätzlich zu den EBM-Leistungen berechnet werden. Nicht betroffen sind ausdrücklich die Mehrkosten, die operationsunabhängig auftreten, also unabhängig von Eingriff und Nachbehandlung – diese müssen weiterhin durch den Versicherten getragen werden.

Vorausgegangen waren zwei gescheiterte Versuche zwischen KBV und GKV-Spitzenverband, sich auf eine gemeinsame Ausgestaltung der sogenannten Mehrkostenregelung zu einigen. Die Position der KBV wurde daraufhin im erweiterten Bewertungsausschuss überstimmt.

Der Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands hat die Änderung deutlich kritisiert und empfiehlt seinen Mitgliedern, die Vorgaben zunächst zu befolgen und die Patienten darüber zu informieren. Der BVA wird zeitnah über die weiteren Folgen informieren.