Ärzte müssen Testergebnisse an die Corona-Warn-App übermitteln

Ab dem 1. August 2021 gilt eine aktualisierte Coronavirus-Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Danach müssen Ärzte, die Coronaschnelltests beziehungsweise Bürgertests anbieten, das Testergebnis und -zertifikat an die Corona-Warn-App (CWA) übermitteln. Nur dann können die Tests wie bisher abgerechnet und vergütet werden, informiert die Kassenärztliche Bundesvereinigung auf ihrer Homepage. Notwendig ist dazu eine Registrierung für das CWA-Schnelltestportal unter www.coronawarn.app/de, das die Firma T-Systems kostenlos zur Verfügung stellt. Hat die Arztpraxis einen Nutzungsvertrag abgeschlossen, wird ein Account eingerichtet, damit auf das webbasierte Portal zugegriffen werden kann. Bei Fragen zur Bedienung des CWA-Schnelltestportals hat T-Systems eine Hotline unter 06202/274 3730 eigerichtet, die montags bis sonntags von 6 bis 20 Uhr zu erreichen ist.