Anerkennungsverfahren für Approbationen aus Drittstaaten dauert zu lange

Das Anerkennungsverfahren für ärztliche Approbationen aus Staaten, die nicht zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, muss klarer, schneller und einheitlicher werden, fordert der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) in einem Schreiben. Eine kürzere Gleichwertigkeitsprüfung und bei Zweifeln eine sich möglichst rasch anschließende Kenntnisprüfung analog zum dritten Staatsexamen für deutsche Studenten seien dazu ein guter Einstieg, so BDC-Geschäftsführerin Friederike Burgdorf. Dies solle bei der Reform der ärztlichen Approbationsordnung (ÄApprO) möglichst beachtet werden. Derzeit müssen Medizinabsolventen aus Nicht-EWR-Staaten einen Sprachtest, eine Gleichwertigkeits- und eine Kenntnisprüfung ablegen. Bei der in der Bundesärzteordnung festgelegten Gleichwertigkeitsprüfung prüfen die Approbationsbehörden die Zertifikate und Nachweise nach Aktenlage. Sollte diese zu keinem Ergebnis führen, schließt sich die in der ÄApprO aufgeführte mündlich-praktische Kenntnisprüfung am Patienten an. Mitunter könne es vorkommen, dass Prüflinge aus Drittstaaten zwei Jahre auf eine Einladung zu einer Kenntnisprüfung warten, die Einladung aber lediglich fünf Tage vor dem Prüftermin eingehe. Somit sei eine ausreichende Prüfungsvorbereitung kaum möglich. Nach Angaben der Bundesärztekammer kamen zum 31. Dezember 2020 von zirka 537 000 Ärzten rund 61 000 aus dem Ausland, davon etwa 34 000 aus Drittstaaten. Die meisten kamen aus Syrien (fast 5300), Russland (2600) und der Ukraine (1900).
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