April 2019: Neues Verordnungsformular für die Krankenbeförderung

Das Verordnungsformular zur Krankenbeförderung (Formular 4) wurde überarbeitet. Es ist ab dem 1. April 2019 gültig und ab diesem Zeitpunkt in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt. Die alten Vordrucke dürfen dann nicht mehr verwendet werden. Durch einen übersichtlicheren Aufbau, eine klare Gliederung und weniger Felder wird das Ausfüllen erleichtert und Nachfragen von Krankenkassen oder Transportunternehmen können reduziert werden. Zudem wird direkt ersichtlich, ob eine genehmigungsfreie oder genehmigungspflichtige Fahrt verordnet wird.

Neue Regelung für pflegebedürftige und schwerbehinderte Patienten nicht berücksichtigt

Seit Anfang des Jahres 2019 benötigen pflegebedürftige Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 sowie mit dem Pflegegrad 3, sofern sie unter einer dauerhaften Mobilitätsbeeinträchtigung leiden, für die Krankenbeförderung mit Taxi- und Mietwagenfahrten generell keine Genehmigung ihrer Krankenkasse mehr – auch nicht für ursprünglich genehmigungspflichtige Fahrten. Auch Krankenfahrten von schwerbehinderten Patienten mit den Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“ im Schwerbehindertenausweis müssen generell nicht mehr genehmigt werden.

Da weder das zurzeit gültige Formular noch das ab April 2019 geltende neue Formular die Möglichkeit bietet, zu vermerken, dass die Genehmigungspflicht für diese Patienten entfällt, wurde für das Ausfüllen der Formulare eine Übergangsregelung vereinbart. Sie ist gültig, bis eine neue überarbeitete Version zur Verfügung steht: Auf dem Formular wird angekreuzt, dass es sich um eine genehmigungspflichtige Taxi- oder Mietwagenfahrt handelt, der Patient muss sich diese Genehmigung jedoch nicht von seiner Krankenkasse einholen, sondern kann die Verordnung direkt bei Fahrtbeginn an das Transportunternehmen übergeben.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellt auf ihrer Internetseite eine Praxisinformation zur Verfügung, die ein Ansichtsexemplar sowie Hinweise zum Ausfüllen des Formulars enthält: www.kbv.de/media/sp/Praxisinformation_Krankenbefoerderung.pdf