Arbeitsgericht: Kündigung des unfallchirurgischen Chefarztes der Kliniken Nordoberpfalz ist rechtens

Keine vorschriftsmäßigen Corona-Tests und gefälschten Impfausweis besorgt
Weil er sich nicht vorschriftsmäßig auf Corona testen ließ, stellten die Kliniken Nordoberpfalz dem Chefarzt der Unfallchirurgien in Weiden und Tirschenreuth im Januar d.J. den Stuhl vor die Tür. Der Entscheidung schloss sich nun auch das Arbeitsgericht Weiden an und bestätigte die Rechtmäßigkeit. Der Unfallchirurg ist damit endgültig seinen Chefarztposten los. Der 58-Jährige hatte sich über einen Monat hinweg nicht vorschriftsmäßig auf Corona testen lassen, ferner hatte er sich im Oktober 2021 einen gefälschten Impfausweis besorgt. Ab dem 24. November 2021 mussten sich ungeimpfte Mitarbeitende des Krankenhauses im 24-Std-Turnus entweder einen Antigentest oder alle 48 Stunden einen Nasenabstrich für den PCR-Test abnehmen lassen. Selbsttests, wie sie der Chirurg seit August 2021 vorgenommen hatte, zählen nicht – auch nicht wenn, wie er betonte, dritte Personen im Sekretariat die Auswertung vorgenommen haben. Dass er sich nicht ordnungsgemäß auf den Weg zur Abstrichstelle gemacht hatte, hatte für ihn praktische Gründe. Ihm fehlte schlichtweg die Zeit. Es sei ihm aber wichtig gewesen, Corona-negativ zu sein. Seine persönliche Gesundheit und die der Patienten seien für ihn immer das höchste Gut gewesen. Sein Anwalt, forderte dazu auf, die Kirche im Dorf zu lassen. Anstatt, dass jeden Tag jemand aus dem Klinikstab das Stäbchen dreimal bei seinem Mandanten umgedreht hat, habe er es eben selbst in die Nase gesteckt. Einen Tag vor Heiligabend wurden Klinikräume und Privatwohnung des Chefarztes von der Kripo durchsucht: Der gefälschte Impfnachweis und das digitale Zertifikat, das eine Apotheke gutgläubig ausgestellt und das der Chirurg angeblich nie benutzt hatte, kamen ans Tageslicht. Festgestellt wurde ferner, dass er sich über einen Monat lang nicht vorschriftsmäßig hatte testen lassen. Ein Verhalten, das die Richterin besonders kritisierte. Ein gefälschtes Impfzertifikat hatte nicht nur der Chefarzt, sondern ein halbes Dutzend weiterer Personen aus seinem Umkreis, darunter auch seine Lebensgefährtin, die mittlerweile ihren Job als Krankenschwester ebenfalls los ist. Bis November 2021 war der bloße Besitz eines gefälschten Impfzertifikats nicht strafbar, nur dessen Verwendung. „Ob der Impfpass strafrechtlich relevant ist, ist noch nicht heraus“, betonte die Richterin. Den Wunsch des Mediziners, seinen Traumjob zu behalten und sein Lebenswerk weiterzuführen, konnte und wollte die Kammer aber nicht erfüllen. „Sie haben sich damals bewusst gegen geltendes Gesetz entschieden“, sagte die Richterin. Wie das Strafverfahren um den gefälschten Impfpass verlaufen wird, ist laut Staatsanwaltschaft Weiden noch nicht absehbar. Gegen den Mann werde derzeit noch ermittelt, u. a. wegen Urkundenfälschung. Neben ihm wird auch gegen die Lebensgefährtin und mindestens fünf Personen im Umfeld der beiden Beschuldigten ermittelt.
Quelle: Regionalpresse und BR24/11.5.2022