Arztpraxen verschicken immer mehr eAU an Krankenkassen

Die Anzahl der elektronisch übermittelten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) steigt kontinuierlich an. Mit Stand vom 23. August 2022 wurden bisher insgesamt 22,3 Millionen eAU von Arztpraxen an Krankenkassen versendet. Insgesamt stellen Arztpraxen pro Jahr ungefähr 77 Millionen Krankmeldungen aus. Zuletzt wurden wöchentlich zirka 1,3 Millionen eAU verschickt, im Juni waren es mit 678.000 pro Woche nur halb so viele. Darüber hinaus nimmt der Austausch elektronischer Krankmeldungen zwischen Krankenkassen und Arbeitgebern ebenfalls an Fahrt auf. Forderten Arbeitgeber im Januar 2022 – im ersten Monat der Pilotphase – knapp 79.000 eAU bei den Krankenkassen an, stieg ihre Anzahl im Juli bereits auf 324.000 an.
Während der Pilotphase, die am 31. Dezember 2022 endet, ist die Teilnahme an der eAU für Arbeitgeber freiwillig. Ab dem 1. Januar 2023 ist das neue Verfahren für alle verpflichtend. Dann bekommen Patienten in den Praxen nur noch einen Ausdruck der Krankmeldung für ihre eigenen Unterlagen. Die telefonische oder digitale Krankmeldung beim Arbeitgeber ist für die Versicherten zwar nach wie vor obligatorisch, um den Erhalt der eAU müssen sich die Unternehmen aber selbst kümmern, indem sie die eAU-Daten bei den Krankenkassen abrufen.