BÄK beendet Streit über OCT-Abrechnung in der GOÄ

Wie der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands (BVA) mitteilt ist das Ansetzen der Zuschlagsziffer 406 endgültig nur noch ergänzend zur GOÄ-Ziffer A424 möglich, wenn eine Angio-OCT durchgeführt wird. Umgekehrt ist die Abrechnung der GOÄ-Ziffer A424 für alle OCT-Untersuchungen des Auges am Vorder- und Hinterabschnitt möglich. Laut BVA empfiehlt die Bundesärztekammer für die OCT-Abrechnung folgende Legende und Bewertung:

Optische Kohärenztomografie (OCT) des Auges, ggf. beidseits analog Nr. 424 GOÄ
„Zweidimensionale Doppler-echokardiografische Untersuchung mit Bilddokumentation – einschl. der Leistung nach Nr. 423 – (Duplex-Verfahren)“ 700 Punkte; Gebühr beim 1,0-/2,3-/3,5-fachen Satz: 40,80/93,84/142,80 EUR

Zuschlag für Angio-OCT des Auges zur Abbildung des Blutflusses, ggf. beidseits analog Nr. 406 GOÄ
„Zuschlag zu der Leistung nach Nr. 424 GOÄ – bei zusätzlicher Farbkodierung“ 200 Punkte; Gebühr beim 1,0-fachen Satz: 11,66 EUR