Berlin: Gesetzlich versicherte Beamte sollen ab 2020 eine pauschale Beihilfe erhalten

Der Berliner Senat hat am 20. Dezember 2019 einen Gesetzesentwurf gebilligt, der gesetzlich versicherten Beamten die Inanspruchnahme einer pauschalen Beihilfe ermöglicht. Aktuell sind die meisten Beamten in Deutschland privat krankenversichert. Etwa 50 bis 70% der Behandlungskosten werden vom Staat als Beihilfe übernommen, die restlichen 50 bis 30% finanziert die private Krankenversicherung.

Bereits 2018 hat Hamburg als erstes Bundesland die pauschale Beihilfe, einen Zuschuss des Arbeitgebers zur GKV, eingeführt. Dies ist besonders interessant für Beamte, die eine Familie haben. Sie profitieren von einkommensabhängigen Beiträgen und der beitragsfreien Familienversicherung. Zudem wird eine Beitragsüberforderung im Alter vermieden.

„Die pauschale Beihilfe ist ein wichtiger Beitrag zur Wahlfreiheit zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Je nach Lebenssituation können Beihilfeberechtigte künftig selbst über die Mitgliedschaft entscheiden“, so der Verantwortliche des Gesetzentwurfs, Matthias Kollatz, Finanzsenator von Berlin.

Beantragt werden kann die Pauschale von neu eingestellten Beamten, die gesetzlich versichert sind, sowie von bereits beschäftigten Beamten, die sich für eine freiwillige Versicherung in der Gesetzlichen Krankenkasse entschieden haben. Privat versicherte Beamte können die pauschale Beihilfe ebenfalls beantragen, sie erhalten jedoch maximal die Hälfte des Beitrages für den Basistarif: Art, Umfang und Höhe entsprechen den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung.

Im nächsten Schritt wird nun der Rat der Bürgermeister zu dem Entwurf Stellung nehmen, anschließend muss das Abgeordnetenhaus die Zustimmung erteilen. Nachdem dies erfolgt ist, soll das Gesetz rückwirkend ab Januar 2020 gelten.