Beschlüsse des 126. Ärztetages

Maßnahmen gegen den Kommerzialisierungsdruck ergreifen

Der 126. Deutsche Ärztetag, der vom 24. bis 27. Mai in Bremen tagte, hat u. a. Maßnahmen formuliert, mit denen der zunehmenden Kommerzialisierung in der ambulanten und stationären Versorgung begegnet werden soll. Danach soll die Gründung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) durch Krankenhäuser an einen fachlichen, räumlichen und regionalen Versorgungsauftrag gekoppelt sein. Darüber hinaus soll der fortschreitende Aufkauf des ambulanten Sektors durch Private Equity und börsennotierte Aktienunternehmen gestoppt werden. Ein öffentliches und frei zugängliches MVZ-Register könne mehr Transparenz für die Patienten schaffen. Aus diesem Grund sollen ferner die Träger von MVZ auf den Praxisschildern genannt werden. Außerdem forderte der Ärztetag, den ökonomischen Druck auf die Ärzteschaft sowie deren bürokratische Aufgaben zu reduzieren. Derzeit verwendeten Mediziner für Dokumentationen und Arztbriefe deutlich mehr Arbeitszeit als für den direkten Patientenkontakt und für die Befundrecherchen, heißt es in einem Presseschreiben der Bundesärztekammer.

Umsetzung der GOÄ-Reform gefordert

Zudem ruft der Deutsche Ärztetag den Verordnungsgeber dazu auf, die Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) umzusetzen, informiert die Bundesärztekammer in einem Schreiben. Grundlage dafür ist ein gemeinsamer Vorschlag der Bundesärztekammer, des Verbands der Privaten Krankenversicherung und der Beihilfe. Falls die neue GOÄ nicht bis zum 31. Dezember 2022 in Kraft getreten sei, soll die Bundesärztekammer die Ärzte über die rechtskonforme Möglichkeit der Anwendung besonderer Honorarvereinbarungen (Abdingung) mit höheren Steigerungsfaktoren als dem 2,3-fachen Regelsteigerungssatz informieren.

Forderungen der Ärzteschaft zu einer grundlegenden Krankenhausreform

Auch eine grundlegende Reform der Krankenhauslandschaft gehört zu den Forderungen des Ärztetages, wie aus einer Pressemitteilung der Bundesärztekammer hervorgeht. Danach sollen sich Bund und Länder zukünftig gemeinsam der Krankenhausfinanzierung und -planung widmen. Um der Patientenversorgung gerecht werden zu können, müsse u. a. in die digitale und die Personalausstattung der Krankenhäuser investiert werden. An die Länder richtete die Ärzteschaft den Appell, ihren Investitionsverpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen. Vom Bund verlangte sie, das Vergütungssystems für Kliniken zu reformieren. Das derzeitige Vergütungssystem nach Fallpauschalen sei zu starr hinsichtlich der tatsächlich notwendigen Leistungen und für die Beschäftigten wenig motivierend. Vielmehr müsse sich das Vergütungssystem an Kriterien wie tatsächlich erbrachten Leistungen, tatsächlichem Personalbedarf, Personalentwicklung, Flächendeckung und Vorhalteleistungen ausrichten.

Ärztetag spricht sich für Opt-Out-Verfahren bei der ePA aus

Um den Verbreitungsgrad der elektronischen Patientenakte (ePA) zu erhöhen, plädierte der Deutsche Ärztetag zudem für das Opt-Out-Verfahren. Somit wären die Krankenkassen nicht länger verpflichtet, ihren versicherten eine ePA anzubieten. Vielmehr könne die ePA ohne das Mitwirken der Versicherten eingerichtet werden – es sei denn, diese widersprechen der Aktenanlage. So würden zum einen zeitintensive Aufklärungen über den Sinn der ePA entfallen und zum anderen ihre Etablierung vorangetrieben, heißt es in einer Pressemitteilung der Bundesärztekammer. Darüber hinaus sprach sich die Ärzteschaft für einen einfachen Zugriff auf die ePA aus. Danach sollen alle an der Behandlung des Patienten beteiligte Ärzte einen vollen Zugriff auf die Daten haben. Ferner sollen die Daten medizinischen Forschungszwecken zur Verfügung stehen – hierfür bedarf es allerdings einer expliziten Zustimmung durch