BfArM: Meldung zu möglichen Medikationsfehlern aufgrund verwechselbarer Arzneimittel

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) bittet aus aktuellem Anlass darum, dass Ärzte melden sollen, wenn sie Medikationsfehler aufgrund verwechselbarer Arzneimittelverpackungen (sogenannte „Lookalikes“) oder aufgrund verwechselbarer Arzneimittelnamen („Soundalikes“) befürchten. So gab es bereits bei einer handschriftlich ausgefüllten, nicht klar lesbaren Verordnung eine Verwechselung zwischen den Arzneimitteln Norflex und Norflox.

Es sollte dabei gemeldet werden, welche Art Fehler durch den Arzt befürchtet wird, beispielsweise ein Verschreibungsfehler, ein Fehler bei der Abgabe oder ein Fehler bei der Zubereitung oder der Verabreichung. Zudem bittet das BfArM darum, ebenfalls zu melden, welche Schädigungen bei der Verwechselung beim Patienten auftreten können bzw. wie hoch das Risiko für einen Patienten eingeschätzt wird, dass eine Schädigung auftritt.

Das BfArM plant, mit Hilfe der Arztmeldungen gemeinsam mit den Zulassungsinhabern Lösungen zu erarbeiten, um Verwechselungen zukünftig zu vermeiden.

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