BMG plant drittes Digitalisierungsgesetz

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) arbeitet – nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz und dem Patientendatenschutzgesetz – an einem dritten Digitalisierungsgesetz. Der vorläufige Entwurf sieht unter anderem vor, die Videosprechstunde und die Telekonsile der Krankenhäuser auszuweiten und diese Leistungen auch innerhalb der sprechstundenfreien Zeit zu ermöglichen. Zudem soll der Gemeinsame Bundesausschuss generell eine Krankschreibung nach einer ausschließlich telemedizinischen Beratung ermöglichen. Auch weiteren Gesundheitsberufen, beispielsweise Hebammen, sollen Videosprechstunden ermöglicht werden.

Die Vorgaben für erstattungsfähige Apps, die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DIGA), sollen im geplanten Gesetz angepasst und die Versorgung weiter ausgebaut werden. So soll die Zulassung dieser Apps beschleunigt werden, indem den Herstellern und dem GKV-Spitzenverband eine Frist für die Verhandlung der Erstattungsbeträge gesetzt wird – derzeit verlaufen die Preisverhandlungen eher schleppend. Zudem ist geplant, die Daten dieser Apps automatisch in die elektronische Patientenakte zu übermitteln.

Der vorläufige Entwurf sieht zudem vor, sogenannte „Digitale Pflegeanwendungen“ (DIPA) zu starten, die durch die Pflegeversicherung finanziert werden sollen. Auch für diese ist eine Prüfung durch das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte geplant.

Private Krankenkassen sollen sich zukünftig – wie gesetzliche Krankenkassen – auch an die Telematikinfrastruktur anschließen. Somit können auch privat Versicherte eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung sowie das elektronische Rezept nutzen. Letzteres soll ebenfalls weiterentwickelt werden: So sollen die Daten auf der Verordnung automatisch in die elektronische Patientenakte unter der Kategorie „Rezept“ übernommen werden, die Verordnung soll auf die häusliche Krankenpflege und Hilfsmittel ausgeweitet werden und Patienten sollen ihre elektronischen Verordnungen auch im europäischen Ausland einlösen können.

Auch eine Umstrukturierung der gematik ist vorgesehen: Es ist eine Erhöhung der Finanzierung geplant, das Programm DEMIS, das zukünftig im Öffentlichen Gesundheitsdienst verwendet werden soll, wird durch die gematik übernommen und ein sogenannter „Zukunftskonnektor“ soll entwickelt werden.