Bundeskabinett verabschiedet „Digitales Versorgungsgesetz“

Am 10. Juli 2019 hat das Bundeskabinett den Entwurf zum „Digitalen Versorgungsgesetz“ verabschiedet. Er wurde durch Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegt und enthält Regelungen zur Verordnung von Gesundheitsapps, zur Beschleunigung der Zulassung zur ärztlichen Versorgung, zur Vergütung von Arztbriefen, die mittels Fax übermittelt werden, zur Anbindung von Ärzten, Kliniken und Apotheken an die Telematikinfrastruktur sowie zu Sanktionen im Falle einer nicht rechtzeitig erfolgten Anbindung. Zudem stellt das Gesetz klar, dass die Selbstverwaltung die Honorare für die telemedizinischen Sprechstunden festlegt und dass Ärzte diese Sprechstunden online bewerben dürfen.

Bestimmungen zur elektronischen Patientenakte entfallen

Die Bestimmungen zur elektronischen Patientenakte, die im ersten Referentenentwurf des Gesetzes noch Bestandteil waren, wurden von J. Spahn aus dem Entwurf gelöscht, nachdem es von Seiten des Bundesjustizministeriums offenbar Bedenken bezüglich des Datenschutzes gab. Der Bundesgesundheitsminister äußerte sich hierzu: „Da es sich bei Gesundheitsdaten um sehr sensible Daten handelt, haben wir uns entschieden, ein eigenes Datenschutzgesetz für die elektronische Patientenakte vorzulegen.“ Das Gesetz wird für Herbst 2019 erwartet.

Oppositionsparteien üben Kritik

Die Reaktionen auf den Gesetzesentwurf sind unterschiedlich. Während sich Union und SPD eher lobend äußern und begrüßen, dass digitale Gesundheitsanwendungen für die Bürger nun zügiger verfügbar sind und dass ein neues Datenschutzgesetz für die elektronische Patientenakte vorgelegt wird, äußern sich die Oppositionsparteien eher kritisch. So bemängeln die Grünen das generelle Fehlen einer Strategie zur Digitalisierung im Gesundheitswesen und sehen die elektronische Gesundheitsakte als „nutzlose Attrappe“, die Linke befürchtet durch das Gesetz legitimierte Wucherpreise der zukünftig verordnungsfähigen Gesundheitsapps. Die FDP sieht zwar den Nutzen des Gesetzes, mahnt aber die Sanktionen an, die das Gesetz für TI-Verweigerer vorsieht. Auch fordert sie, dass das Gesetz das komplett papierlose Gesundheitswesen zum Ziel haben müsse.

Krankenkassen äußern sich eher positiv, befürchten jedoch Kostenrisiko

Auch wenn die Krankenkassen das Gesetz eher begrüßen, so gibt es auch hier kritische Stimmen. Insbesondere wird gefordert, dass der Gemeinsame Bundesausschuss bei der Bewertung der medizinischen Apps eine größere Rolle spielen sollte und die Apps hinsichtlich Datenschutz, Datensicherheit und Nutzen überprüft werden sollten. So sprechen die Kassen von einem „hohen Kostenrisiko“ bei „unklarem Patientennutzen“.

Ärzteschaft kritisiert Sanktionen und steigenden Bürokratieaufwand

Die Ärzteschaft äußerte sich bereits im Vorfeld sehr kritisch, insbesondere hinsichtlich der drohenden Strafzahlungen für Ärzte, die sich nicht fristgerecht an die TI anschließen lassen. Generell warnt die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor zusätzlichem bürokratischen Aufwand und zusätzllichen Praxiskosten. Zudem bemängelt die KBV, dass im Entwurf der geplante Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen nicht besser differenziert sei. Es fehle eine Zweckbestimmung der Anwendungen. Auch die Bundesärztekammer weist ausdrücklich darauf hin, dass die Ärzteschaft bei der Aufstellung einer Liste der erstattungsfähigen Apps dringend beteiligt werden müsse.

Es ist geplant, das Digitale Versorgungsgesetz ab Herbst 2019 im Bundestag zu beraten, das In-Kraft-Treten ist für Beginn des Jahres 2020 angedacht.