Bundesrechnungshof will Vergütung für Terminvermittlung streichen

Mit finanziellen Anreizen wollte der damalige Bundesgesundheitsminister Jens Spahn kürzere Wartezeiten für Facharzttermine erreichen. Die Vergütungen aus dem 2019 beschlossenen Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) konnten die Fachärzte extrabudgetär abrechnen, wofür laut Bundesrechnungshof (BRH) zwischen dem Jahr 2019 bis zur Mitte des Jahres 2024 rund 2,9 Milliarden Euro angefallen sind. Den Patienten hat das laut BRH aber nichts genutzt, im Gegenteil: Im selben Zeitraum hätte sich die durchschnittliche Wartezeit für einen Facharzttermin für gesetzlich Versicherte sogar von 33 auf 44 Tage erhöht, heißt es in einem Bericht an den Haushaltsausschuss.

Da ihnen keine zusätzliche Leistung gegenüberstünde, empfiehlt der BRH die Streichung der TSVG-Vergütungsregelungen. Auch, dass das Bundesgesundheitsministerium die Regelungen erst mit der Einführung des Primärarztsystems überprüfen und bis dahin eine „unnötige Doppelfinanzierung“ aufrechterhalten will, hält der BRH für „nicht hinnehmbar“.
Quelle: N-TV