Bundesschiedsamt: Praxen erhalten 2.300 Euro für den Konnektortausch

Arztpraxen erhalten für den anstehenden Konnektortausch pauschal 2.300 Euro. Das hat das Bundesschiedsamt festgelegt, nachdem sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassen nicht einigen konnten. Die Pauschale schließt außerdem die Entsorgung des Altgerätes sowie die Installation eines neuen Praxisausweises (SMC-B-Smartcard) und den Austausch der Sicherheitsmodulkarte in einem stationären Kartenterminal ein.

Für jedes weitere Kartenterminal, dessen Sicherheitsmodulkarte innerhalb der nächsten sechs Monate abläuft, werden für den Austausch der Karte jeweils 100 Euro gezahlt. Sofern die Sicherheitsmodulkarte eines Kartenterminals außerhalb dieser Frist ausgetauscht werden muss, werden ebenfalls 100 Euro je Kartenterminal gezahlt.

Der Konnektortausch hat bereits begonnen. Die ersten Geräte schalten sich im September ab und müssen zuvor durch neue ersetzt werden. Betroffen sind zunächst Kunden der Firma CompuGroup Medical, die 2017 die ersten Konnektoren auf den Markt gebracht hatte. Rund 15.000 ihrer Konnektoren müssen noch 2022 ausgetauscht werden, weitere 40.000 im Jahr 2023.

Die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte enthalten auch eine Erstattungsregelung für aktuelle Updates im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte. Für das Konnektor-Update (PTV 5), was unabhängig vom Austausch der Geräte ansteht, erhalten Ärzte und Psychotherapeuten rückwirkend ab 1. Februar eine Pauschale von 250 Euro.

Außerdem gibt es 200 Euro für das Software-Update für die ePA 2.0. sowie zwei neue Betriebskostenpauschalen von 2,00 Euro für das Konnektor-Update und von 3,50 Euro für das Software-Update je Quartal. Die KBV konnte sich damit gegenüber den Krankenkassen durchsetzen, die nur für das Konnektor-Update eine Pauschale zahlen wollten, die zudem noch unter der jetzt festgelegten lag.

Die Vertragspartner KBV und GKV-Spitzenverband müssen die vom Bundesschiedsamt beschlossenen Eckpunkte nunmehr in der Finanzierungsvereinbarung zur Telematikinfrastruktur (Anlage 32 zum BMV-Ä) umsetzen.