Bundestag beschließt Krankenhausreform

Der Bundestag hat am 22. November 2024 mit den Stimmen der Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP der Krankenhausreform von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach (SPD) zugestimmt. In der namentlichen Abstimmung stimmten 374 Abgeordnete für den Gesetzentwurf, 285 dagegen, ein Abgeordneter enthielt sich.

Das sogenannte Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz soll die Gesundheitsversorgung in Deutschland effizienter machen. Geplant ist eine stärkere Spezialisierung der Krankenhäuser und ein Absenken der Kosten im Gesundheitswesen, das unter anderem durch ein geändertes Vergütungssystem erreicht werden soll. Die Opposition lehnte die Krankenhausreform ab, die noch dem Bundesrat vorgelegt werden muss. Der Gesetzesentwurf sieht zwar nicht vor, dass die Reform eine Zustimmung des Bundesrates benötigt, allerdings könnte ihre Umsetzung im Vermittlungsausschuss aufgehalten werden. Schon im Vorfeld hatten mehrere Bundesländer angekündigt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Vor der Abstimmung hatte eine scharfe Debatte im Bundestag stattgefunden. Kritisiert wurde hierbei unter anderem, dass die vorgelegte Reform viele der Probleme im Gesundheitswesen – wie mangelndes Personal oder den großen bürokratischen Aufwand im Arbeitsalltag – nicht beheben könne. Zudem stünde die Finanzierung der geplanten Reform auf wackeligen Beinen. Auch die Krankenkassen und die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatten bereits Kritik geäußert: Es sei nicht zu erkennen, wie die Reform den bürokratischen Aufwand vermindern oder die Ökonomisierung bei den Kliniken vermeiden solle.